Stadt Bünde - Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen -, 32257 Bünde; Prozessmanag...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Bünde
Bahnhofstraße 13+15
32257
Bünde
Deutschland
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
+49 5223161-334
+49 5223161-6351
ZVS@buende.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Auftragsgegenstand:
Stadt Bünde - Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen -, 32257 Bünde; Prozessmanagement 2027 - 2029

Im Detail:
Die Stadt Bünde wurde im Jahr 2019 neu in das Städtebauförderprogramm NRW aufgenommen, im Zuwendungsbescheid von 10.09.2019 wurde das Prozessmanagement erstmalig gefördert. Mit Zuwendungsbescheid vom 28.10.2025 wurde die Fortführung des Prozessmanagement bewilligt. Der aktuelle Auftrag für das Prozessmanagement läuft Ende 2026 aus. Die Stadt Bünde beabsichtigt nun zur weiteren Durchführung der Städtebaufördermaß-nahmen das Prozessmanagement neu zu beauftragen.
Hierbei sollen folgende Leistungen erbracht werden:
- Fördermittelmanagement Gesamtmaßnahme
- Sachbericht
- Kosten- und Finanzierungsplanung
- Betreuung Modernisierung privater Gebäudebestand
- Begleitung Verfügungsfonds
- Begleitung öffentlicher Baumaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung
> Pressemitteilung und Anschreiben zu Fördermöglichkeiten
> Überarbeitung/Aktualisierung Flyer zum Verfügungsfonds
> Erneute Öffentlichkeitsveranstaltung zum Verfügungsfonds
> Internetplattform "Innenstadt Bünde"
- Allgemeine Prozesssteuerung

Besonderheiten:
- Fördermaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms NRW

Haupterfüllungsort

32257
Bünde

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Beginn: nach Auftragserteilung, ca. Januar 2027
Ende: 3 Jahre nach Auftragserteilung, ca. Ende 2029

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mindestanforderungen an die Eignung:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Mindestlohngesetz/
Arbeitnehmerentsendegesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Eigenerklärung)
- Nachweis der Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste (Nachweis)
- Benennung von mindestens drei Referenzen über Leistungen zur Begleitung von Städtebaufördermaßnahmen aus den vergangenen fünf Jahren (Eigenerklärung)
- sofern zutreffend: Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Verzeichnis
über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapaziäten anderer Unternehmen bedienen wird/Eignungsleihe
(Eigenerklärung)

Die o.g. Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen.

Im Falle von Eigenerklärungen sind dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm festgelegten angemessenen Frist entsprechende
Nachweise vorzulegen.

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Der Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote ggfs. nicht zu verhandeln. Bekunden mehrere Interessenten gemeinsam ihr Interesse, können diese nur unverändert zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden.

Diese Bekanntmachung wird veröffentlicht bis zum 30.07.2026.
Eine Bewerbung ist möglich per Post, per Fax oder E-Mail.

Sonstiges:
Diese Bekanntmachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der internen Prüfung über das Vorliegen eines grenzüberschreitenden
Interesses. Es handelt sich nicht um einen Teilnahmewettbewerb im Sinne der UVgO. Ein Anspruch der Bewerber auf Beteiligung am weiteren Verfahren besteht nicht.
Das sich anschließende Vergabeverfahren wird nach Maßgabe des § 50 UVgO durchgeführt.

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