Grünflächenpflege des Kreises Warendorf - Pflege der Außenanlagen an kreiseigenen GebäudenDie Ausschreibung ist ausschließlich für Werkstätten mitbehinderten Menschen und Inklusionsbetriebe zugelassen.
Dieser Vertrag wird befristet bis zum 14.08.2028. Nach Ablaufdieser Frist verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenner nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 4Monaten eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Preis
§ 56 VgV
s. Vergabeunterlagen
Die Ausschreibung ist ausschließlich für Werkstätten mitbehinderten Menschen und Inklusionsbetriebe zugelassen.
Der Bieter muss seine Eigenschaft als Werkstatt fürMenschen mit Behinderungen bzw. Inklusionsbetrieb durcheinen der folgenden Nachweise belegen und zusammen mitdem Angebot einreichen:
- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeitausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderteMenschen gemäß § 225 des Neunten BuchesSozialgesetzbuch,- für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten BuchesSozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung alsInklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheiddes Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung desIntegrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahrennicht älter als ein Jahr alt sein darf,- bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einerGerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oderHerkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung alsWerkstatt für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebhervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffendenLand nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eineeidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die einevertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung voreiner befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In denStaaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärungnicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetztwerden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eineBescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oderfeierlichen Erklärung aus.