GECO - Gesundheitsevaluation, -coaching und Orientierung" gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
"GECO - Gesundheitsevaluation, -coaching und Orientierung"gemäß § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2027mit einmaliger Optionsmöglichkeit 01.06.2027 - 31.05.2028
Leistungsort(e):Los 1: Warendorf - Regionalteam Nord PerspektiveLos 2: Beckum - Regionalteam Ost PerspektiveLos 3: Ahlen - Regionalteam West Perspektive
mit einmaliger Optionsmöglichkeit(01.06.2027 - 31.05.2028)
Konzeptbewertung
Preis
mit einmaliger Optionsmöglichkeit (01.06.2027 - 31.05.2028)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Wertungsmatrix/Erläuterung Wertungsmatrix.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.