| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen eine Bieterfrage nebst Antwort zur Kenntnisnahme zu.
Frage:
Leider finde ich in den Preisblättern keine Möglichkeit Werte für das objektbezogene Aufsichtspersonal einzutragen. Liegt da ein Fehler vor?
Antwort:
Das Aufsichtspersonal soll in den zu verrechnenden Stundenverrechnungssatz im Preisblatt einkalkuliert werden.
Hierzu ist in der Tabelle (z.B. 4.2 für Los I) "Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die Unterhaltsreinigung
an Werktagen" das Feld " 3.10 Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten" vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schange
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage:
Ist eine Besichtigung verpflichtend?
Durch unsere bisherigen Glasreinigungsdienstleistungen für den Kreis Warendorf sind uns die Objekte bekannt, ist dies für Sie ausreichend?
Antwort:
In den "Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung" steht:
"Der Bieter erklärt ausdrücklich mit der Abgabe des Angebotes, dass er von den örtlichen Verhältnissen und sonstigen Gegebenheiten ausreichend Kenntnis hat..."
Einen Nachweis für eine durchgeführte Besichtigung muss darüber hinaus nicht vorgelegt werden. Dem Bieter wird also freigestellt wie er zu diesen Erkenntnissen gelangt ist. Somit ist eine Besichtigung nicht verpflichtend.
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