Vorbereitende Tiefbauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Ennigerloh in 59320 Ennigerloh - Westring / Zum Buddenbaum
59320 Ennigerloh - Westring / Zum Buddenbaum
Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt (100 % Preis).
Bindefrist: 15.01.2027
Die Stadt Ennigerloh plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FWGH) für die freiwillige Feuerwehr. Gemeinsam mit dem Neubau des FWGH soll auch die Rettungswache des Kreises Warendorf neu errichtet werden. Für beide Nutzungen soll ein gemeinsames Gebäude mit wirtschaftlicher Trennung und gemeinsame Außenanlagen erstellt werden, um maximale Synergieeffekte zu erzielen. Der Kreis Warendorf übernimmt die Durchführung des Vergabeverfahrens im Rahmen einer mandatierten Aufgabenübertragung. Näheres ist in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (s. Vergabeunterlagen) geregelt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachforderung gemäß § 56 VgV ist möglich.
Angaben im Rahmen der Präqualifikation oder der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - siehe Vergabeunterlagen
Gemäß Ziffer 6 der Besondere Vertragsbedingungen:Stellung der SicherheitSicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5% v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3% v. H. der Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Gemäß Ziffer 6 der Besondere Vertragsbedingungen:Stellung der SicherheitSicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5% v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3% v. H. der Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird. Rückgabezeitpunkt (§ 17 Abs. 8 Nr. 2).
Präqualifikation oder Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist)