Aufzugs - Fördertechnik für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Ennigerloh in 59320 Ennigerloh - Westring / Zum Buddenbaum
59320 Ennigerloh - Westring / Zum Buddenbaum
Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt (100 % Preis).
Bindefrist: 21.01.2027
Die Stadt Ennigerloh plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FWGH) für die freiwillige Feuerwehr. Gemeinsam mit dem Neubau des FWGH soll auch die Rettungswache des Kreises Warendorf neu errichtet werden. Für beide Nutzungen soll ein gemeinsames Gebäude mit wirtschaftlicher Trennung und gemeinsame Außenanlagen erstellt werden, um maximale Synergieeffekte zu erzielen, wobei sich der Aufzug im Treppenhaus der Feuerwehr befindet. Der Kreis Warendorf übernimmt die Durchführung des Vergabeverfahrens im Rahmen einer mandatierten Aufgabenübertragung. Näheres ist in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (s. Vergabeunterlagen) geregelt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachforderung gemäß § 16a VOB/A - EU ist möglich.
Angaben im Rahmen der Präqualifikation oder der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - siehe Vergabeunterlagen
Präqualifikation oder Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist)