s. Vergabeunterlagen
Die Ausschreibung ist ausschließlich für Werkstätten mit
behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe zugelassen.
Der Bieter muss seine Eigenschaft als Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen bzw. Inklusionsbetrieb durch
einen der folgenden Nachweise belegen und zusammen mit
dem Angebot einreichen:
- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit
ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte
Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch,
- für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als
Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid
des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des
Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren
nicht älter als ein Jahr alt sein darf.