Für den Teilnahmewettbewerb sind die Nachweise /Unterlagen gem. Textblatt Seite 1-2, Teilnahmewettbewerb, Punkt A 03 einzureichen, eine Nichtvorlage führt zum sofortigen Ausschluss
Mit den Unterlagen ist der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in", bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend der EU-Richtlinie vom 10.06.1985 einzureichen.
Es ist eine textliche Darstellung des Büroprofils hinsichtlich Architekturauffassung, Arbeitsschwerpunkte, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Büroausstattung einzureichen.
Einzureichen sind aussagekräftige Unterlagen wie Erläuterungsbericht, Grundrisse, Ansichten, Fotos mindestens von drei realisierter Hochbauprojekte der Honorarzone 3 der letzten 5 Jahre (Bearbeitung der Leistungsphasen 2 - 8 gem. § 34 HOAI). Davon mindestens ein Projekt mit vergleichbarer Nutzungsart. Bewertet wird die architektonische Qualität (Bauwerksgestaltung, Materialwahl, Grundrissgestaltung, Funktionalität).
Mit den Unterlagen ist der Nachweis über folgende Mindestumsätze zu erbringen: 400.000 EUR netto/a (2024 / 2023/ 2022).
Mit den Unterlagen ist der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall einzureichen:
Für Personenschäden: 2.500.000 EUR
Für Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR
Des Weiteren sind folgende Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizufügen:
unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
unterschriebene Eigenerklärung Russland-Bezug
unterschriebene Eigenerklärung Informationen zum Bieter
Erklärung Nachunternehmer (ggfls.)
Verpflichtung Nachunternehmer (ggfls.)
Erklärung Bietergemeinschaft (ggfls.)