Der Kreis Warendorf schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im eigenen Namen sowie im Auftrag und in Vollmacht der Kommunen Sassenberg und Beelen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) aus.
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas;2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr;3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2032, 6:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abnahmestellen im Kreisgebiet.
Reine Preiswertung
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensvor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. DieVergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des §160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zubeachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machenmöchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1)der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mindestens 10 % Bioerdgas.