Die Maria-Frieden-Schule in Coesfeld soll bis April 2027 in zwei getrennten Bauabschnitten erst erweitert und dann der Bestand saniert werden. Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Grundschule aus den siebziger Jahren in Betonskelettbauweise. Das Bestandsgebäude mit Sporthalle mit ca. 2740 + 525 m² BGF erhält eine neue Fassade; Dachaufbauten, TGA und Innenausbau werden erneuert. Das Bestandsgebäude wird um einen Anbau zweigeschossig mit ca. 1520m² BGF sowie einem kleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215 m² BGF erweitert.
Erweiterung Anbau 1.BA: Ausführungszeitraum Alu-Rahmentüren voraussichtlich Ende Oktober 2025 - Anfang November 2025
6 Stück Alu-Rahmen-Türelemente T30-RS, Fluchttüren, 1-und 2-flg., z.T. mit festverglasten Seiten- und Oberlichtfeldern, in unterschiedlichen Größen
Umbau Bestand 2.BA: Ausführungszeitraum Alu-Rahmentüren voraussichtlich Mitte März 2027 - Ende März 2027
14 Stück Alu-Rahmen-Türelemente T30-RS, Fluchttüren, 1-und 2-flg., z.T. mit festverglasten Seiten- und Oberlichtfeldern, in unterschiedlichen Größen
7 Stück Alu-Innenfensterelemente festverglast (2 Kippflügel)2 Stück Alu-Innenfensterelemente festverglast, F306 Stück Alu-Innenfensterelemente festverglast, F30, absturzsichernd,in unterschiedlichen Größen
Niedrigster Angebotspreis
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a VOB/A EU nachgefordert werden.
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d Absatz 2 VOB/A EU).
regeln die Vergabeunterlagen