Die Maria-Frieden-Schule wird bis April 2027 in zwei getrennten Bauabschnitten erst erweitert und dann wird der Bestand saniert. Es handelt sich bei dem Gebäude um eine Grundschule aus den siebziger Jahren in Betonskelettbauweise.
1. Bauabschnitt, September bis November 2025326 qm Pflanzflächen1148 qm Rasenflächen41 m Hecken72 qm Betonpflaster67 m Stabgitterzaun78 qm Rasengitterstein
2. Bauabschnitt, August 2026 bis Juni 2027305 m EntwässerungsarbeitenCa. 4000 qm befestigte Fläche herstellen100 Stück Fahrradständer431 qm Pflanzflächen792 qm Rasenflächen97 m Hecken
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Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.