Wartung von Brandschutz-, Rauchschutz- und Automatiktüren in städtischen Gebäuden.
Die Leistungen umfassen die regelmäßige Wartung, Prüfung, Funktionskontrolle sowie die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Zu warten sind insgesamt 841 Türen, davon 626 Türen in 11 Schulgebäuden sowie 215 Türen in 11 sonstigen Gebäuden.Die Leistungen sind einmal jährlich im Zeitraum vom 15.07.2026 bis 15.07.2027 auszuführen. Die Wartungs- und Prüfleistungen in den Schulgebäuden haben während der Schulferien zu erfolgen.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem niedrigsten Angebotspreis
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
a) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder WohnsitzesBescheinigung aus dem entsprechenden Berufsregister
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 200.000 Euro netto aufweisen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
b) Angaben zu ArbeitskräftenZahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Benennung der für die Leitung vorgesehene Person
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestsumme 1.200.000 Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§47 Abs. 3 VgV).
entfällt