Die Stadt Coesfeld beabsichtigt, die in den 1970er Jahrenerbaute Grundschule Maria-Frieden auf dem ca. 11500m²großen Grundstück umfassend barrierefrei zu sanieren undbaulich zu erweitern. Das Bestandsgebäude mit ca. 2740m²BGF erhält eine vorgehängte Holzrahmenfassade inkl.Betonsockel und wird um einen im Süden liegenden und direktanschließenden Anbau in Massivbauweise undHolzrahmenfassade inkl. Betonsockel zweigeschossig mit ca.1520m² BGF Fläche erweitert. Die OGS findet in einemkleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215m² BGF an derOstseite des Grundstücks direkt hinter der Sporthalle, ebenfallsmit Holzrahmenfassade und Betonsockel platz. Die Sporthallemit insgesamt ca. 525m² BGF wird im Rahmen derFassadensanierung wie die Schule mit einerHolzrahmenfassade und Betonsockel äußerlich saniert. DieFreianlagen werden grundlegend neu gestaltet.Zukünftig soll die Schule dreizügig betrieben werden und durchclusterartige Raumstrukturen den Anforderungen an einenzeitgemäßen Schulbau gerecht werden. Die zu planendeHauptnutzfläche beträgt ca. 3.200m².
Für das Projekt Maria Frieden Gesamtschule wird eineZertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaftfür Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem NutzungsprofilSanierung Bildungsbauten - Version 2021 angestrebt.
Das Gebäude wurde 1972 in Betonskelettbauweise errichtet. Es handelt sich um eine Grundschule mit Turnhalle.Das LV umfasst die Entkernung des Gebäudes, die Schadstoffsanierung sowie den konventionellen Abbruch.Fläche der gedämmten Betonfassade einschl. Turnhalle ca. 544 m2Dachfläche einschließlich Turnhalle ca. 1490 m2, Alufenster.
Die Arbeiten sollen am 03.03.2026 beginnen und Mitte Mai 2026 fertig gestellt werden.
Das zuschlagfähige Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
Preis in Euro
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a VOB/A EU nachgefordert werden.
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
b) Angaben zu ArbeitskräftenZahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Benennung der für die Leitung vorgesehene Person
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d Absatz 2 VOB/A EU).
- Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Asbest- Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 521 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit alten künstlichen Mineralfasern, alternativ gilt der Nachweis gemäß TRGS 519- Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen- Zertifikat als Nachweis des Entsorgungsfachbetriebes gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)
Es wird eine Urkalkulation zu dem Angebot gefordert. Die Urkalkulation wird im Bedarfsfall separat angefordert. Sofern sie verlangt wird. Ist sie analog in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
regeln die Vergabeunterlagen