Die Modernisierung des Schulzentrums Coesfeld beinhaltet die Sanierung und Modernisierung der unter Denkmalschutz stehenden 70er Jahre Baukörper sowie eine Erweiterung des Schulkomplexes um weitere Neubauten - das Schulhaus für die Theodor- Heuss Realschule (THRS) sowie ein Mensa-Neubaukörper.
Hier handelt es sich um den 3. BA: Sanierung und Umbau Schulzentrum, Putz -und Stuckarbeiten:Sanierung Bauteil 1, 2 und 7
Hauptmengen BT 3 und 4
Kalkzementputz an Wänden: 310,00 m2 Gipsputz / mineralischer Putz an Brüstungen: 215,00 m Gipsputz an Wänden: 950,00 m2
Gipsputz an Leibungen und Stützen: 300,00 m
Mineralwoll-Deckendämmung in Kriechkellern: 1.984,00 m2
Mineralwoll-Unterzugdämmungen in Kriechkellern: 641,00 m
Calciumsilikat-Sturzdämmungen: 780,00 m
Calciumsilikat-Verzögerungsdämmungen an Decken: 740,00 m
Calciumsilikat-Dämmungen, an Innenseiten von Außenwänden: 346,00 m2
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem niedrigsten, zuschlagfähigsten Angebotspreis.
Preis in Euro.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a VOB/A EU nachgefordert werden.
Es wird eine Urkalkulation zu dem Angebot gefordert. Die Urkalkulation wird im Bedarfsfall separat angefordert. Sofern sie verlangt wird. Ist sie analog in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 200.000 Euro netto aufweisen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
b) Angaben zu ArbeitskräftenZahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Benennung der für die Leitung vorgesehene Person
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestsumme 750.000 Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§47 Abs. 3 VgV).
regeln die Vergabeunterlagen