Das Abwasserwerk der Stadt Coesfeld plant gewässerbauliche Maßnahmen an der Berkel und deren Nebengewässern oberhalb des Wehrs Walkenbrückentor.
Die folgenden wesentlichen Bereiche sind Gegenstand der Maßnahme:- Umgestaltung mit Neutrassierung des Honigbachs im Stadtpark, von der heutigen Mündung in die Fegetasche bis zur Billerbecker Straße, inkl. neuem Anschluss an den Hauptlauf der Berkel- Sohlprofilierung der Fegetasche von der Ausleitung aus der Berkel (km FG 0+000) bis zum Durchlass Friedrich-Ebert-Straße (km FG 0+2479 einschl. Reinigung der Durchlässe Billerbecker Straße und Frierich-Ebert-Straße- Neubau eines Drosselbauwerks als Überlastungsschutz im Bereich der Fegetasche (km FG 0+044)- Neubau eines Auslaufbauwerks aus dem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Fürstenwiese (km 98+305)- Umgestaltung des HRB Fürstenwiese vom neuen Auslaufbauwerk (km 98+305) mit Profilierung eines neuen Gewässerprofils der Berkel bis oberhalb der heutigen Mündung des Hohnerbachs (Einmündung ins HRB, km 98+305), inkl. Dammprofilierungen und Herstellung von Betriebswege- Sohleintiefung und Entschlammung der Berkelsohle zwischen dem neuen Auslaufbauwerk des HRBs (km 98+305) und dem Wehr Blomenesch (km 98+895) zur Altarmgestaltung als "Alte Berkel"- Umgestaltung des heutigen Berkelverlaufs als neuer Verlauf des Hohnerbachs zwischen Wehr Blomenesch (km 98+895) und heutiger Mündung des Hohnerbachs (km 99+453) einschl. Umschluss in das HRB Fürstenwiese und neuer Mündung in die Berkel (km 99+000)- Teilverfüllung der Berkel mit Bau eines Überleitungsbauwerkes (km 99+453)- Neubau von zwei Brücken im Bereich der Straße Blomenesch (km 98+893 und km 99+005)- Straßenbaumaßnahmen im Bereich Sükerhook- Abbruch und Verfüllung vorhandener Bauwerke
Der Baustellenbereich liegt im nördlichen Stadtgebiet von Coesfeld. Der Baustellenbereich teilt sich in drei wesentliche Baufelder auf. Im Norden liegt die Straße Sükerhook. Im mittleren Baufeld liegen das Hochwasserrückhaltebecken mit Neutrassierung von Berkel und Hohnerbach sowie die übrigen Stahlbeton-Bauwerke und Brücken. Südlich davon liegt der Stadtpark mit Honigbach und Fegetasche sowie der Berkel-Abschnitt "Dicker Bär" bis Düker Brinker Bach.Das Baufeld im Bereich des HRB kann über mehrere Zufahrten von der Osterwicker Straße angefahren werden. Die Zufahrten zum Bereich des Stadtparks erfolgen über die Billerbecker Straße.Die auszubauende Straße Sükerhook ist eine Verbindungsstraße zwischen Osterwicker Straße und Billerbecker Stra- ße.Weiterhin können die Zufahrten dem BE-Plan Blatt 40 entnommen werden
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Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.