Lieferung und Wartung von 22 digitalen Multifunktionsgeräten inkl. der notwendigen Dienstleistungen (Wartung, Reparatur, Lieferung von Verbrauchsmaterial)
Abschluss eines Miet- und Wartungsvertrages für die Dauer von 60 Monaten
11 städtische Schulen auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld. Eine Liste mit Adressen ist in den Vergabeunterlagen beigefügt.
Basis sind die angegebenen All-in-Klickpreise der jeweiligen Gerätetypen.
Basis für den Stromverbrauch ist der Standardnutzungszyklus gemäß ENERGIE STAR Version 3.0, TEC-Wert.
Basis für die Schallemissionen ist der jeweilige Schallleistungspegel bestimmt nach den Vorschriften des RAL-UZ 205.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.