Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben und im Einklang mit Umweltschutzbelangen die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten sowie den Energieverbrauch und die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu errichten, zu erneuern und zu betreiben.
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung.Die Inspektion umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Straßenbeleuchtungsanlage.Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes, auch hinsichtlich der Beleuchtungsgüte, der Straßenbeleuchtungsanlage. Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Straßenbeleuchtungsanlage.
Erneuerungen im Sinne dieses Vertrages sind alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage. Dies ist der vollständige Austausch von Masten, Auslegern, Seilen oder Leuchten die 1. defekt sind und 2. die technische Nutzdauer überschritten haben und 3. nicht mehr instandgesetzt werden können. Als Erneuerung zählt nicht der Austausch lediglich einzelner Teile der oben genannten Einheiten (beispielsweise Austausch defekter Mastklappen, Sicherungskästen, Leuchtenabdeckungen etc.). Im Zweifel liegt eine Instandsetzung vor.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um 4 weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit durch die Auftraggeberin oder die Auftragnehmerin schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2033, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Stadtgebiet der Auftraggeberin (Coesfeld)
Das niedrigste Angebot erhält den Zuschlag.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
a) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder WohnsitzesBescheinigung aus dem entsprechenden Berufsregister
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
b) Angaben zu ArbeitskräftenZahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Benennung der für die Leitung vorgesehene Person
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§47 Abs. 3 VgV).
Es wird eine Urkalkulation zu dem Angebot gefordert. Die Urkalkulation wird im Bedarfsfall separat angefordert. Sofern sie verlangt wird. Ist sie analog in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.