Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung.
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen.
Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.
Die Beauftragung gilt für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2028. Die Auftraggeberin kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Auftragsende durch einseitige schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Beauftragung um zwölf Monate - längstens bis zum 30.09.2030 - verlängert wird.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin die soziale Betreuung und Beratung der in den städtischen Flüchtlingsunterkünften durch die Auftraggeberin untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer berät und betreut die Personen vor Ort in den Unterkünften.
Die Auftraggeberin kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Auftragsende durch einseitige schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Beauftragung um zwölf Monate - längstens bis zum 30.09.2030 - verlängert wird. Der kalkulierte Gemeinkostenzuschlag (Punkt 10 Absatz 2) ändert sich durch die Verlängerung der Beauftragung nicht.
Geflüchtetenunterkünfte der Stadt Coesfeld
Die für das Zuschlagskriterium "Preis" maximal zu vergebenen 30 Punkte erhält der Bieter, der den niedrigsten Angebotspreis angibt.
Das Zuschlagskriterium "Qualität" wird mit maximal 20 Punkten bewertet. Grundlage der Bewertung ist eine schriftliche Darstellung, die vom Bieter mit dem Angebot einzureichen ist. In der Darstellung sind die Erfahrungen, Fachkenntnisse sowie die konzeptionellen Ansätze zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen darzustellen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
a) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder WohnsitzesBescheinigung aus dem entsprechenden Berufsregister
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 2 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
b) Angaben zu ArbeitskräftenZahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Benennung der für die Leitung vorgesehene Person
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 3 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§47 Abs. 3 VgV).
Es wird eine Urkalkulation zu dem Angebot gefordert. Die Urkalkulation wird im Bedarfsfall separat angefordert. Sofern sie verlangt wird. Ist sie analog in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
regeln die Vergabeunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.