Für die RB 63 geschieht dies aufgrund von Verzögerungen bei der Elektrifizierung im Hauptbahnhof Münster, weshalb im Folgevertrag die BEMU-Fahrzeuge nicht wie bisher geplant zum Einsatz kommen können.
Auch beim Ausbau für die Linie RB 51 kommt es zu Verzögerungen. Im Zuge der Grundlagenermittlung eines Streckenabschnittes wurde festgestellt, dass die notwendigen Vermessungspunkte für die Vorplanung nicht vorliegen. Der Folgevertrag verschiebt sich hier von Dezember 2030 auf Dezember 2032.
Änderung der Vertragslaufzeit für die RB63 von Dezember 2028 auf Dezember 2030.Änderung der Vertragslaufzeit für die RB51 von Dezember 2030 auf Dezember 2032.Änderung der Angebotsfrist zur Abgabe eines Angebotes vom 11.04.2025 auf den 30.05.2025, 12.00 Uhr.
Auf Grund der umfangreichen Fahrzeuganforderungen wird die Angebotsfrist verlängert.
Die Angebotsfrist wird vom 17.02.2025 auf den 11.04.2025 verlängert.