Richtlinie 2014/24/EUvgv - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Die Aufgabenträger Nahverkhr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rheinruhr (VRR) und die Region Overijssel schreiben Leistungen zur Durchführung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonenverkehr (SPNV) auf den Linien RB 51 (Dortmund - Coesfeld - Enschede), RB 63 (Münster- Coesfeld) und RB 64 (Münster - Enschede) aus.
Die Leistungen werden für folgenden Zeitraum erbracht:
Los 1:RB 51 von Dezember 2026 bis Dezember 2032
Los 2:RB 63 von Dezember 2026 bis Dezember 2030RB 64 von Dezember 2026 bis Dezember 2032
Die jährliche Zugkilometerleistung entspricht ca. 3,3 Mio. ZugKm. Die Fahrzeuge sind vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu stellen.Der VRR ist neben dem NWL Aufgabenträger der Linien RB 51.Die Provincie Overijssel ist neben dem NWL Aufgabenträger der Linien RB 51 und RB 64.
Zusätzliche Informationen:Die Linien erstrecken sich über mehrere Städte in Deutschland und den Niederlanden.
Die Aufgabenträger stellen über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, damit sich die Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen können. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten,Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Das vollständige Angebot in deutscher Sprache, ist in Textform (§126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich. Das Angebot muss bis zum 30.05.2025, 12 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung des Angebotes in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
Die Aufgabenträger behalten sich vor Unterlagen im Rahmen des §56 VgV nachzufordern.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass:-keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt,-keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,-keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,-keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,-keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen,- das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist. -Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.- Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.- Erklärungen nach Teil C Anlage B.06 der Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass:- das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahreneröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. - das EVU die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukrainedestabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:- Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunter-nehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ver-fügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt,- Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Das Los 1 umfasst die Betriebsleistung auf der RB 51 (Dortmund - Coesfeld - Enschede) für den Zeitraum von Dezember 2026 bis Dezember 2032. Das Los 1 hat eine Volumen von ca. 1,4 Mio. ZugKm pro Jahr. Der VRR und die Provinzie Overijssel sind neben dem NWL Aufgabenträger der Linien RB 51.
Das Los 2 umfasst die Betriebsleistung auf den Linien:-RB 63 von Dezember 2026 bis Dezember 2030-RB 64 von Dezember 2026 bis Dezember 2032Das Auftragsvolumen hat einen Umfang von ca. 1,9 Mio. ZugKm pro Jahr. Die Provincie Overijssel ist neben dem NWL Aufgabenträger der Linie RB 64.