Die Aufgabenträger stellen über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, damit sich die Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen können. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten,
Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Das vollständige Angebot in deutscher Sprache, ist in Textform (§126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich.
Das Angebot muss bis zum 06.06.2025, 12 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung des Angebotes in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.