Unter den Eignungskriterien (Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung) wurde geändert, dass die Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Ursprünglich stand in der Bekanntmachung, dass diese mit den Angebotsunterlagen einzureichen sind.
Die Änderung gilt für beide Lose.