Die Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
Los 1: Übernahme und Transport von RestmüllLos 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll
Siehe Pkt 5.1 des jeweiligen Loses
Der Vertrag verlängert sich in beiden Losen jeweils um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu Ziffer 5.1.11, Auftragsunterlagen: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" (Vergabesatellit Westfalen). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die genutzte Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgteigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Einreichung: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Gescher
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB und in § 22 LkSG genannten Tatbestände
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von insgesamt mindestens 2.000 Mg pro Jahr an festen Siedlungsabfällen (z. B. Restmüll, Biomüll, Altpapier, Bau- oder Gartenabfälle). Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1: Übernahme und Transport von Restmüll- Übernahme von Restmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmsstelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen (inkl. Containergestellung);- Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf;- Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.
Los 2: Übernahme und Transport von Restsperrmüll- Übernahme von Restsperrmüll an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen (inkl. Containergestellung);- Ganzjährige Abfuhr der Abfälle auf Abruf;- Transport der übernommenen Abfälle zur vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlage.