Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Vergleichbar sind solche Referenzen, welche die Anlagengruppen 1-7 nach § 53 Abs. 2 HOAI betreffen, bei welchen mindestens 4 der 7 Anlagengruppen in die Honorarzone II oder höher fallen, Kosten der Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 2.000.000 EUR netto oder mehr aufweisen, die Planung von zumindest der Leistungsphasen 2-8 betreffen und ein Neubauvorhaben betreffen bzw. einen Erweiterungsneubau.
Mindestanforderungen:
Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, wobei bei zumindest einer Referenz der Auftraggeber ein an das Vergaberecht gebundener öffentlicher Auftraggeber gewesen ist.
Es werden 3 Büroreferenzen Technische Gebäudeausrüstung herangezogen. Deren Anforderungen müssen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sein. Zum Zwecke der weiteren Bewertung wird jede Referenz mit maximal 5 Punkten bewertet, woraus sich eine Höchstpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die 3 Referenzen mit den höchsten Punkten berücksichtigt.
(1) Gebäude, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist ein Feuerwehrhaus oder vergleichbarer Sonderbau.
0,5 Punkte Gegenstand der Referenz ist kein Feuerwehrhaus oder ein vergleichbarer Sonderbau, jedoch ein Objekt aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune.
(2) Generalplanungsleistung, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist die Leistungserbringung im Rahmen einer Generalplanung.
(3) Auftraggeber, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist eine Leistung für einen an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber.
(4) Kosten, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 4.000.000 EUR netto oder mehr.
0,5 Punkte Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 3.000.000 EUR netto oder mehr, jedoch weniger als 4.000.000 EUR netto.
(5) Honorarzone, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV oder höher (Büroreferenz Gebäude) zuzuordnen sind bzw. bei welcher mindestens eine Anlagengruppe in die Honorarzone III zuzuordnen ist (Büroreferenz Technische Gebäudeausrüstung).
Es werden 3 Büroreferenzen Gebäude herangezogen. Deren Anforderungen müssen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sein. Zum Zwecke der weiteren Bewertung wird jede Referenz mit maximal 5 Punkten bewertet, woraus sich eine Höchstpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Reicht ein Bewerber mehr als 3 Referenzen ein, werden die 3 Referenzen mit den höchsten Punkten berücksichtigt.
(1) Gebäude, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist ein Feuerwehrhaus oder vergleichbarer Sonderbau.
0,5 Punkte Gegenstand der Referenz ist kein Feuerwehrhaus oder ein vergleichbarer Sonderbau, jedoch ein Objekt aus dem Bereich Büro/Verwaltung/Staat/Kommune.
(2) Generalplanungsleistung, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist die Leistungserbringung im Rahmen einer Generalplanung.
(3) Auftraggeber, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz ist eine Leistung für einen an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber.
(4) Kosten, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 4.000.000 EUR netto oder mehr.
0,5 Punkte Gegenstand der Referenz sind Leistungen bei einem Bauvorhaben mit Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 von zusammen (in Summe, nicht im Sinne von anrechenbaren Kosten) 3.000.000 EUR netto oder mehr, jedoch weniger als 4.000.000 EUR netto.
(5) Honorarzone, maximal 1 Punkt:
1 Punkt Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV oder höher (Büroreferenz Gebäude) zuzuordnen sind bzw. bei welcher mindestens eine Anlagengruppe in die Honorarzone III zuzuordnen ist (Büroreferenz Technische Gebäudeausrüstung).