Mindestausstattung:
Die Positionen, die unbedingt erfüllt werden müssen, sind durch ein "X" in der Spalte "MUSS" kenntlich gemacht. Die Nichterfüllung von Musskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes!
Alle darüber hinaus genannten Positionen sollen erfüllt werden. Für die Erfüllung eines Sollkriteriums erhalten Sie Punkte. Wenn Sie diese Position erfüllen können, kreuzen Sie diese bitte in der entsprechenden Spalte an und bepreisen diese. Dort erfahren Sie auch, wie viele Punkte Sie für die Erfüllung erhalten. Die insgesamt erzielten Punkte werden addiert und als Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung bewertet. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix.
Auf einen möglichst niedrigen Kraftstoffverbrauch, niedrige CO2-Emissionen sowie auf eine hohe Lärmdämmung wird Wert gelegt.
Liefertermin & Vertragsstrafe:
Im Angebot ist eine verbindliche Lieferzeit in Wochen ab Beauftragung zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggfs. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Abwicklung des Auftrages:
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggfs. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Übernahme /-auslieferung:
Die Übernahme der Rettungswagen erfolgt nur nach Beseitigung aller eventuell festgestellten Mängel sowie bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen/Dokumentationen am Auslieferungsort des Auftragnehmers.
Ergänzende Anmerkungen:
Mit einer Auftragserteilung ist voraussichtlich Anfang 2025 zu rechnen. Es wird gebeten, von Nachfragen zum Sachstand bis zu diesem Zeitpunkt abzusehen.
Dem Angebot soll eine detaillierte Beschreibung in deutscher Sprache beigefügt werden. Ebenso soll dem Angebot eine vorläufige Gewichts- und Energiebilanz beigefügt werden.
Termine für Konstruktionsgespräch, Rohbauabnahme und Gebrauchsabnahme sind rechtzeitig zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Folgende Fristen sind zu berücksichtigen:
- Konstruktionsgespräch: Terminabstimmung mindestens vier Wochen vorher
- Rohbauabnahme: Terminabstimmung mindestens drei Wochen vorher
- Gebrauchsabnahme: Terminabstimmung mindestens drei Wochen vorher
Zu dem Konstruktionsgespräch und der Rohbauabnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Protokolle sind auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Positionsnummer) zu erstellen. Die jeweiligen Protokolle werden dem Auftraggeber innerhalb einer Woche zugestellt.
Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die Abnahmekommission der Feuerwehr Bielefeld. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mit der Terminankündigung ist auch die detaillierte Gewichtsbilanz zu übersenden.
Die Kosten, die für den/die Beauftragten des Auftraggebers beim Konstruktionsgespräch, der Rohbau- sowie Gebrauchsabnahme (diese inkl. Einweisung in die Fahrzeug- und Aufbautechnik) entstehen, gehen zunächst zu Lasten der/des Auftragnehmer/s: Unterbringung in einem Mittelklasse-Hotel und gutbürgerlicher Verpflegung; ggf. über mehrere Tage (z. B. bei der Fahrzeugübernahme/-Abholung), sowie die Kosten für die Einweisung in die Fahrzeug- und Gerätetechnik am Sitz des Auftraggebers für mindestens 12 Personen. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Gesamtrechnung erstattet. Die Kosten für die An-/Abreise (0,35 EUR pro km bei Anreise mit PKW, 1 Fahrzeug für max. 5 Personen), die dem Auftraggeber entstehen, werden im Rahmen der Gesamtrechnung verrechnet. Diese Kosten sind daher als Bestandteil des Angebotes kenntlich zu machen.
Bei der Abholung müssen alle kraftstoffbetriebenen Aggregate mit voll aufgetanktem Betriebsstofftanks (Kraftstoff, AdBlue, Hydraulik- und Schmieröl etc.) übergeben werden.