Vergabe von Projektsteuerungsleistungen bezüglich der vorgesehenen Totalunternehmervergabe "Gymnasium am Seidensticker-Campus - gebundene Ganztagsschule der Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen bezüglich der vorgesehenen Totalunternehmervergabe "Gymnasium am Seidensticker-Campus - gebundene Ganztagsschule der Stadt Bielefeld" im Wege eines Wettbewerblichen Dialogs nach § 74 i. V. m. § 18 VgV. Die Leistungen des Projektsteuerers sollen zum einen Beratungsleistungen im Zuge des Beschaffungsprozesses der Totalunternehmervergabe umfassen und zum anderen die Projektumsetzungsphase zum Gegenstand haben. Die Stadt Bielefeld plant die Errichtung eines neuen Bildungscampus, um den steigenden Anforderungen an die schulische Infrastruktur gerecht zu werden. Dieses Projekt umfasst die Planung, den Bau und die Sanierung sowie die schlüsselfertige Übergabe der Schulgebäude mit zugehörigen Außenanlagen auf dem sog. Seidensticker- Areal mit einer Fläche von knapp 20.000 m² in der Herforder Straße 182-194 in Bielefeld. Der Bildungscampus auf dem Seidensticker-Areal soll als sechs- bis siebenzügige Schule in der Sekundarstufe I, mit einer vier- bis fünfzügigen gymnasialen Oberstufe und einem Förderzentrum für Inklusion unter Berücksichtigung des sog.Bielefelder Modells ausgestaltet werden. Gegenstand der beabsichtigten Totalunternehmervergabe sind die Planungs-, Bau- und Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der vier- bis fünfzügigen gymnasialen Oberstufe. Es ist vorgesehen, dass der zu beauftragende Projektsteuerer seine fachlich-technische Expertise sowohl im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens zur Auswahl eines später zu beauftragenden Totalunternehmers (Phase 1) als auch nach Abschluss des Totalunternehmervertrags bis zur Inbetriebnahme der gebundenen Ganztagesschule einbringt (Phase 2). Die Beauftragung des Projektsteuerers erfolgt dabei grundsätzlich stufenweise. Die Dialogphase des Wettbewerblichen Dialogs soll vor allem dazu dienen, mit den Dialogteilnehmern die Schnittstellen zwischen dem Planungs- und Baucontrolling des vorliegend ausgeschriebenen Projektsteuerers, dem Tätigkeitsbereich der Auftraggeberin/ Bauherrin und dem Leistungsportfolio des Totalunternehmers marktgängig und möglichst effektiv zu definieren. Gegenstand der Dialogphase wird außerdem das Vergütungsmodell für den Projektsteuerer sein, um eine möglichst wirtschaftliche Beauftragung für die Stadt zu erreichen, d. h. ausgehend von einer pauschalierten Vergütung sind von den Dialogteilnehmern auch Vorschläge / Lösungen hinsichtlich einer aufwandsbezogenen (Teil-)Vergütung vorzulegen. Weiterhin wird die Dialogphase Fragen betreffen, die sich mit dem konkreten Zuschnitt der vorgesehenen stufenweisen Beauftragung, insbesondere in der Phase 2, befassen. Im Einzelnen siehe Vergabeunterlagen.
Angebotenes fiktives Brutto-Honorar
Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die zu beauftragende Leistung / Realisierungskonzept (insb. Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung sowie Personalorganisation)
Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Gesamteindruck der Bieterpräsentation
Es ist vorgesehen, dass die Beauftragung des Projektsteuerers durch die Stadt Bielefeld stufenweise erfolgt: - Die erste Beauftragungsstufe (Phase 1) soll dabei die fachlich-technische Unterstützung der Stadt Bielefeld im Zusammenhang mit dem Wettbewerblichen Dialog zur Beauftragung des Totalunternehmers umfassen. - Die zweite Beauftragungsstufe (Phase 2) soll in Abhängigkeit der in der Dialogphase zu erarbeitenden Leistungsbeschreibung weiter unterteilt werden und der Stadt Bielefeld so in Abhängigkeit des Projektfortschritts einen weitergehenden, stufenweisen Abruf ermöglichen.
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen wird vorbehalten.
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden.
Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bewerber haben zum Beleg ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschluss-gründen die in dem Bewerber-Formblatt bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Bewerber können sich als Einzelbewerber ohne Nachunternehmer, als Bewerbergemeinschaft oder als Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaft mit Nachunternehmen bzw. im Rahmen einer Eignungsleihe am Wettbewerb beteiligen. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen (vgl. VHB- Formblatt 233). Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt (vgl. VHB-Formblatt 235), sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (vgl. VHB-Formblatt 236).
Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung nach § 44 VgV: a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB. b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. c) Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis, auch bezogen auf die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur. d) Erklärung Russlandsanktionen. e) Bei Bewerbergemeinschaft und / oder Eignungsleihesituation: Aussagekräftige Darstellung (structure chart) der beabsichtigten Bewerber- / Bieterstruktur mit (Teil-)Leistungsbereichen.
Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV: a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (insbesondere Beratungs- / Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer Totalunternehmervergabe im Bereich der Errichtung / Sanierung von Bildungseinrichtungen), jeweils in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024). b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 1,5 Mio. für Vermögensschäden. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung eines Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. c) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV: a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Leistungen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (insbesondere Beratungs- / Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Rahmen einer Totalunternehmervergabe im Bereich der Errichtung / Sanierung von Bildungseinrichtungen) sind (Referenzliste), unter Angabe - je Referenz - von: o Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich), o der Leistungszeit (Beginn/Ende), o Angabe des Honorarvolumens (netto) für die erbrachten Projektsteuerungsleistungen, o Gesamtbaukosten des Bauvorhabens (KG 200 bis 600 nach DIN 276) o Art und Umfang der Leistungserbringung, o Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. Mindestbedingungen: (i) Die benannten Referenzprojekte müssen jeweils mindestens mit der LPh 8 begonnen haben und (ii) die Gesamtbaukosten jedes Referenzprojekts (KG 200 bis 600 nach DIN 276) müssen mindestens EUR 20 Mio. netto betragen und (iii) es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden, welche die Mindestbedingungen nach (i) und (ii) erfüllen. b) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtig
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt 5.1.9. vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 1,5 Mio. für Vermögensschäden
Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen