Generalsanierung der Kunsthalle Bielefeld - Fachplanungsleistungen für Technische ...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
05711-31001-60
33602
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
Jens.Westendorf@bielefeld.de
05215120617
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71315000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die stufenweise Beschaffung von Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung (ELT) für eine zukunftsorientierte Generalsanierung der Kunsthalle Bielefeld.
Trotz in der Vergangenheit durchgeführter Umbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen entspricht das Gebäude mit den technischen Anlagen im Wesentlichen dem bauzeitlichen Zustand.
Nach über fünf Jahrzehnten der Nutzung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf bei der Gebäudehülle, dem Innenausbau und der Haustechnik. Darüber hinaus soll durch eine Erweiterung das derzeit bestehende Flächendefizit behoben werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen entsprechend des Leistungsbilds "Technische Ausrüstung (ELT)" gemäß §§ 55 ff HOAI 2021 für die folgenden Anlagengruppen als Teillos 1:
ALG 4 Starkstromanlagen
ALG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
ALG 6 Förderanlagen
ALG 8 Gebäudeautomation
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Darüber hinaus sind die Fachplanungsleistungen auch bezogen auf den während der Sanierungsdauer der Kunsthalle Bielefeld erforderlich werdenden Interimsausstellungsort zu erbringen.
Die Kosten der Kostengruppe 400 (Bauwerk - technische Anlagen) der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 werden derzeit auf netto ca. 3,56 Mio. EUR einschl. Interim geschätzt.
Auf das parallel laufende Verfahren für das Teillos 2 "Technische Ausrüstung (HLS)" wird hiermit hingewiesen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Arthur Ladebeckstraße 5
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

- Qualität und Güte der dargestellten Arbeitsweisen im Hinblick auf ein Bestandsgebäude mit Erweiterung.
Die Projektvorstellung kann sich auf eine baulich abgeschlossene oder eine im Bau befindliche Maßnahme beziehen, bei der die Vergleichbarkeit zur zu vergebenen Leistung erkennbar ist.

Das Kriterium wird mit folgenden Punkten bewertet, wobei auch Zwischenwerte vergeben werden:
10 Punkte: ausreichende Qualität und Güte
20 Punkte: befriedigende Qualität und Güte
30 Punkte: gute Qualität und Güte
40 Punkte: sehr gute Qualität und Güte
50 Punkte: hervorragende Qualität und Güte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kostenkriterium

Das Angebot mit dem günstigsten Preis (X) erhält 50 Punkte. Ein doppelter oder noch höherer Preis erhält 0 Punkte.
Die Angebotspreise (Y) dazwischen werden linear nach der Formel 50 - (50*(Y-X)/X) bewertet

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Es wird beabsichtigt, die Leistungen stufenweise wie folgt zu beauftragen:
- Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 bis 3
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5
- Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 6-8
- Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9

Zusätzliche Angaben

Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Auswahlmatrix:
Kriterien und Bewertungsmerkmale für die Auswahl der Teilnehmer an der Stufe 2
Qualitätskriterium - Gewichtung: 50
- Qualität und Güte der dargestellten Arbeitsweisen im Hinblick auf ein Bestandsgebäude mit Erweiterung.
Die Projektvorstellung kann sich auf eine baulich abgeschlossene oder eine im Bau befindliche Maßnahme beziehen, bei der die Vergleichbarkeit zur zu vergebenen Leistung erkennbar ist.

Das Kriterium wird mit folgenden Punkten bewertet, wobei auch Zwischenwerte vergeben werden:
10 Punkte: ausreichende Qualität und Güte
20 Punkte: befriedigende Qualität und Güte
30 Punkte: gute Qualität und Güte
40 Punkte: sehr gute Qualität und Güte
50 Punkte: hervorragende Qualität und Güte

Kostenkriterium - Gewichtung: 50
Das Angebot mit dem günstigsten Preis (X) erhält 50 Punkte. Ein doppelter oder noch höherer Preis erhält 0 Punkte.
Die Angebotspreise (Y) dazwischen werden linear nach der Formel 50 - (50*(Y-X)/X) bewertet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.