Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Beschaffung von 13 DoKa Pritschen.
Ausgeschrieben ist die Lieferung von dreizehn neuen DoKa Pritschen aufgeteilt in zwei Lose:Los 1: Elf DoKa Pritschen max. 3,1 t inkl. Lichtwarnanlage, Werkzeug-/ Materialkiste und Frontrack Los 2: Zwei DoKa Pritsche max. 3,1 t inkl. Kofferaufbau.Ein Angebot kann für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.
Angebotspreis
Erfüllungsgrad technische Vorgaben
Lieferzeit
Garantie- u. Gewährleistungszeitraum
Standort
Service und Erreichbarkeit
Ersatzteilversorgung
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.Vor Auftragserteilung hat der Bieter eine Eigenerklärung insbesondere mit folgenden Angaben zur nationalen Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers, Angaben zur Nationalität des Unternehmenseigentümers einzureichen.