Die Versorgung der 17 Schulstandorte mit warmem Mittagessen im Catering-System wird von der Stadt Bielefeld, Amt für Schule, zum 01.08.2025 für die Schuljahre 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 sowie einer jeweiligen Option für die Schuljahre (SJ) 2028/2029, 2029/2030 ausgeschrieben. Die Leistung ist auf vier Lose aufgeteilt. Die Losaufteilung wurde aus den bisherigen Erfahrungen, dem Handling und den Kapazitäten der zur Verfügung stehenden Kochküchen gebildet.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Vor- und Zubereitung, Lieferung, Ausgabe und Abrechnung von Mittagessen an den jeweiligen Schulstandorten einschließlich der erforderlichen Reinigungsleistungen.
Der Vertrag beinhaltet zwei weiteren Verlängerungsoptionen um je ein Schuljahr (12 Monate).
Der Preis wird mit einer Gewichtung von 80% berücksichtigt
Der Bioanteil bei der Mittagsverpflegung ergibt sich aus dem prozen-tualen Bioanteil bezogen auf den durchschnittlichen Gesamtwareneinsatz.
-Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.-Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO) sowie die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 sind einzureichen.Hinweis nur zu Los 4: Eigenerklärung zu Los 4 "Zusätzliche Anforderungen an das Los 4"
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte Beachten: Der Vergabemarktplatz Westfalen (Vergabe.NRW), mit dem die Stadt Bielefeld arbeitet, steht aufgrund von Wartungsarbeitenvom 26.11.2024 ab 19.00 Uhr bis einschl. 01.12.2024 nicht zur Verfügung.In diesem Zeitraum haben Unternehmen/Bewerber/Bieter keine Möglichkeit auf die Verfahren zuzugreifen oder Bieterfragen bzw. Angebote zu übermitteln.