Die Stadt Bielefeld plant, die Herforder Straße zwischen der Zimmerstraße und der Stadtgrenze (Gesamtprojekt) umzugestalten. Dabei soll ein erster Abschnitt des Radschnellwegs OWL 2.0 realisiert werden, der eine wichtige Verbindung von Rheda-Wiedenbrück über Gütersloh und Bielefeld nach Herford schafft und nahtlos an den Radschnellweg RS 3 anknüpft, der weiter nach Minden führt. Hier werden die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlagen im nördlichen Teilabschnitt (Talbrückenstraße bis Stadtgrenze, wobei der Knotenpunkt Talbrückenstraße im Planungsraum enthalten ist.)) ausgeschrieben.
Die Stadt Bielefeld plant, die Herforder Straße zwischen der Zimmerstraße und der Stadtgrenze (Gesamtprojekt) umzugestalten. Dabei soll ein erster Abschnitt des Radschnellwegs OWL 2.0 realisiert werden, der eine wichtige Verbindung von Rheda-Wiedenbrück über Gütersloh und Bielefeld nach Herford schafft und nahtlos an den Radschnellweg RS 3 anknüpft, der weiter nach Minden führt. Hier werden die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlagen im nördlichen Teilabschnitt (Talbrückenstraße bis Stadtgrenze, wobei der Knotenpunkt Talbrückenstraße im Planungsraum enthalten ist.)) ausgeschrieben. Die Herforder Straße hat in den Radverkehrskonzepten der Stadt Bielefeld und der Region eine besondere Bedeutung. Sie stellt eine Hauptroute der Kategorie 1 im kommunalen Radverkehrskonzept dar und ist Teil des Entwicklungskorridors "Route Herford". Auch in den Radverkehrskonzepten der Regiopolregion Bielefeld und der Region OWL ist sie jeweils mit der Netzkategorie 1 eingestuft. Die Machbarkeitsuntersuchung zum Radschnellweg OWL 2.0 hat ergeben, dass die Herforder Straße Teil der bevorzugten Linienführung ist.Die Herforder Straße hat darüber hinaus eine hohe Bedeutung für den Kfz-Verkehr. So ist sie durchgehend Teil der Bundesstraße B 61. Sie verbindet das Oberzentrum Bielefeld mit dem Mittelzentrum Herford.
Mit dem aktuell stattfindenden Bau der L 712n als Verlängerung der Ostwestfalenstraße wird die Herforder Straße direkter an die Anschlussstelle der Autobahn A 2 angebunden. Dieser Anschluss wird sich absehbar steigernd auf das Kfz-Verkehrsaufkommen auswirken. Für den Abschnitt zwischen der Grafenheider Straße und dem Rabenhof (liegt innerhalb des Teilabschnitts Nord) hat die Stadt in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW eine Planung für einen vierspurigen Ausbau der Straße erarbeitet. Damit sollte dem befürchteten Engpass nach dem Bau der L 712n begegnet werden. Diese Planung beinhaltete auch die Einrichtung einer Lärmschutzanlage. Die Planung der Verkehrsanlage wird von der Stadt Bielefeld nicht weiter verfolgt, da sie den Zielen der Mobilitätsstrategie widerspricht und u. a. die Überlegungen zu einem Radschnellweg entlang der Herforder Straße nicht berücksichtigt.
Aktuell wird an einem verkehrsmodellgestützten Gutachten gearbeitet, dass aufzeigen soll, wie das Kfz-Verkehrsaufkommen auf der Herforder Straße so beeinflusst werden kann, dass nach Möglichkeit auf einen vierspurigen Ausbau der Herforder Straße verzichtet werden kann. Diese Untersuchung wird zu Projektbeginn abgeschlossen sein und einen Einfluss darauf haben, welche Planungsvarianten in der Vorplanung untersucht werden sollten.
Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument "Information zum Leistungsgegenstand" zu entnehmen.
Der Vertrag soll bis zum Abschluss der örtlichen Bauüberwachung laufen.
Details siehe Vergabeunterlagen
Es erfolgt eine stufenweise Auftragserteilung
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Vertragszeitraum beginnt im Februar 2025 und endet zunächst voraussichtlich 2034 (Abschluss örtliche Bauüberwachung). Bis zum 31.12.2025 ist die LPH 2 abzuschließen.
Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.