Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 9 Objekten der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in 2 Lose, für den Zeitraum vom 01.06.2025 - 31.05.2026 plus Verlängerungsoptionen von 3 x 12 Monaten
s.o.
Verlängerungsoptionen von 3 x 12 Monaten
Angebotspreis für das Los
Summe der produktiven Stunden/Tag der Unterhaltsreinigung für das Los
Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO) sowie die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung sind einzureichen. Nach besonderer schriftlicher Aufforderung ist für jeden Preis je Normalstunde (Stundenverrechnungssatz) der Vordruck "Kalkulation Stundenverrechnungssatz" vollständig ausgefüllt einzureichen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.