Verwertung von Metallen (AVV 20 01 40) für den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2026 einschließlich Gestellung von Abrollcontainern
Verwertung von ca. 2100 t Metallen (geschätzte Menge)
Pos. 1: Erlöswert (Basiswert Index BDSV Sorte 1 minus Transport- und Verwertungskosten)
Pos. 2: Erlöswert (Basiswert Index BDSV Sorte 1 minus Verwertungskosten)
Der Auftragnehmer hat innerhalb der Stadtgrenzen Bielefelds einen genehmigten, befestigten und eingezäunten Ablade- / Umschlagplatz inkl. einer zum Verwiegen von LKWs geeigneten, geeichten Waage für die Metallanlieferungen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO) sowie die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 sind einzureichen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.