Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost PLZ 33/32, national und international, PZA und Einschreiben.Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.03.2026 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate, sie verlängert sich dreimalig um jeweils weitere 12 Monate, wenn die Stadt nicht bis zu vier Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Ablauf der Gesamtlaufzeit von maximal 48 Monaten bzw. mit Erreichen der je Los im Vertrag angegebenen Höchstmenge - je nachdem was früher eintritt - endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Preis
Konzept Zustellzeiten
Konzept Versandspitzen
Konzept Reklamationsmanagement
Konzept Kostenstellenzuordnung
Konzept Nachhaltigkeit
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bewerberfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 19.08.2025 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de einzureichen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die unter 5.1.9 verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für dieses Eignungskriterium ist der folgende Auszug bzw. Nachweis von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.3) Erklärung, dass kein Verfahren bei der BNetzA zur Überprüfung bzw. Untersagung der Tätigkeit eingeleitet ist.4) Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz in Kopie.5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 iVm. § 54 Abs. 1 PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet.6) Erklärung nach Art. 5k EU-Verordnung 833/2014.7) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
8) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen - im Falle des Nachunternehmereinsatzes mit dem Angebot einzureichen). 9) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen - im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers). HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 5.1.9 1) bis 4) sowie 5.1.9 12) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass für den geforderten Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 Postgesetz FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die Übergangsbestimmungen des § 112 Abs. 1 Postgesetz gelten.Der Nachweis der Eintragung in das Anbieterverzeichnis FÜR DIE NACHUNTERNEHMER kann daher auch durch einen vergleichbaren Nachweis, wie etwa eine Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur über das Erbringen von Postdienstleistungen nach § 36 Postgesetz (PostG) a. F. (vom 22. Dezember 1997), erbracht werden. Entscheidend ist, dass FÜR DIE NACHUNTERNEHMER die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4 Postgesetz (ggf. iVm. § 112 Abs. 1 Postgesetz) nachgewiesen werden.
10) Erklärung über den Nettogesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
11) Erklärung über den Nettoumsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
12) Erklärung über Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1.500.000 EUR jeweils für Sach- und Personenschäden, von mindestens 1.000.000 EUR Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 3.000.000 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenanntem Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. MINDESTKRITERIUM zu 2): mindestens die genannten Deckungssummen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche BelegschaftBeschreibung:13) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
14) Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Benennung der erbrachten vergleichbaren Leistungen, Sendungsmengen und Auftragswert in EUR netto), Zeitraum der erbrachten Leistungen, Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer. MINDESTKRITERIUM zu 2): Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten.
15) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Eigenerklärung, dass diese über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern deutscher Schulabschluss oder Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens) verfügen sowie Angabe deren Berufserfahrung in dieser Funktion in Jahren. MINDESTKRITERIUM zu 3): Aus den Eigenerklärungen bzw. Angaben für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern deutscher Schulabschluss oder Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens). Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 33/32): Postkarte: 200; Standardbrief bis 20 g: 1.234.000; Kompaktbrief bis 50 g: 75.500; Großbrief bis 500 g: 73.000; Maxibrief bis 1000 g: 3.000; Maxibrief bis 2000 g: 2.000; Warensendung bis 1000 g: 150; Warensendung bis 2000 g: 150; Dialogpost Groß bis 500 g: 3.000. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 33/32 und international): Standardbrief bis 20 g: 124.000; Kompaktbrief bis 50 g: 25.500; Großbrief bis 500 g: 24.500; Maxibrief bis 1000 g: 1.000; Maxibrief bis 2000 g: 800; Warensendung bis 1000 g: 50; Warensendung bis 2000 g: 50; Standardbrief international bis 20 g: 14.500; Kompaktbrief international bis 50 g: 300; Großbrief international bis 500 g: 300. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden
Jährlich etwa (Los 3, PZA und Einschreiben): ePZA: 35.000; Einschreiben Übergabe Standard national bis 20 g: 500; Einschreiben Übergabe Kompakt national bis 50 g: 50; Einschreiben Übergabe Groß national bis 500 g: 1.500; Einschreiben Übergabe Maxi national bis 1000 g: 20; Einschreiben Einwurf Standard national bis 20 g: 5.000; Einschreiben Einwurf Kompakt national bis 50 g: 500; Einschreiben Rückschein Standard national bis 20 g: 150; Einschreiben Rückschein Kompakt national bis 50 g: 25; Einschreiben Rückschein Groß national bis 500 g: 250; Einschreiben Rückschein Maxi national bis 1000 g: 20; Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g international: 100; Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g international: 150; Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g international: 25; Einschreiben Übergabe Maxi bis 1000 g international: 10; Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international: 100; Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g international: 25; Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g international: 10. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.