1. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
2. Das Angebots- und Beteiligungskonzept inkl. der Darstellung der geplanten methodischen Vorgehensweise sowie das Preisblatt sind zwingend erforderliche Unterlagen. Sollten diese nicht mit dem Angebot bzw. bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht werden, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.