Bepunktung der Konzepte:
Bei allen Konzepten können jeweils maximal 10 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
Die Angebotsinhalte werden nach den unten dargestellten Methoden zur Bewertung der Konzepte bepunktet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
Das jeweilige Konzept darf inhaltlich nicht von den Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen (Ausschlusskriterium). Die Konzepte und die Unterkriterien werden jeweils einzeln bewertet.
Die Konzepte (Teilkonzepte) werden mit Punkten von 0 bis 10 bewertet, wobei 10 Punkte dem besten und 0 Punkte dem schlechtesten Wert entsprechen.
Sofern bei den Konzepten nicht mindestens je Kriterium 6 Punkte erzielt werden, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewertung pro Konzept erfolgt durch die Vergabe von Punkten durch die Jury gemäß folgender Abstufung:____
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen.
Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn er zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die vorstehend unter VIII.1.2 genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.____
1-2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs mit Einschränkungen den Anforderungen.
Ein Konzept wird mit 1 oder 2 Punkten bewertet, wenn die vorstehend unter Ziffer VIII.1.2 genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung der Leistungen erwarten lässt.___
3-5 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den Anforderungen.
Ein Konzept wird mit 3-5 Punkten bewertet, wenn die vorstehend unter Ziffer VIII.1.2 genannten Anforderungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.__
6-8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs überdurchschnittlich den Anforderungen.
Ein Konzept wird mit 6-8 Punkten bewertet, wenn die vorstehend unter Ziffer VIII.1.2 genannten Anforderungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich besonders schlüssig dargestellt ist und im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme überdurchschnittlichen Erfolg verspricht.__
9-10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.
Ein Konzept wird mit 9-10 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist.___
Aus den Einzelbewertungen der 5 Jurymitgliedern wird je Bewertungskriterium ein Mittelwert gebildet, der als erreichte Punktzahl berücksichtigt wird.___
Sollten mehrere wertgleiche Angebote vorliegen, erhält das Angebot mit der höherer Konzeptbepunktung den Zuschlag.