Baustrom Baubeleuchtung NORDBeschreibung der Maßnahme:Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück. Art der Leistung:Baustrom:Miet-Baustromanlage mit Miettransformatorstation, Gruppen-, Container-, Kran- und Endverteilern inklusive Verkabelung in verschiedenen Ausbaustufen inkl. dokumentierter monatlicher Prüfung.Baubeleuchtung:Baubeleuchtungsanlage für Fluchtweg
Ausführungszeit:voraussichtlich ab 02/2025 (nach aktuellem Rahmenterminplan Index 11, Stand 16.01.2024) bis ca. 09/2027
Lage der Baustelle:Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße "An der Reegt" voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Baustrom und Beleuchtung
Das preisgünstigste und damit wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.