Die Stadt Bielefeld möchte im Rahmen dieses Vertrages die Lizenz zur Nutzung der SAP SuccessFactors Learning - Cloudlösung erwerben.___Jeder Nutzer soll die Möglichkeit haben sich per Self-Service in SFL anmelden und E-Learning/Classroom -Veranstaltungen buchen zu können.___Der Erwerb oder die Erstellung von E-Learning Content sind nicht Vertragsgegenstand.___Die Mitarbeiterstammdaten sollen über eine SAP eigene Schnittstelle aus dem Core HR (H4/S4 on premise) übermittelt und auch dort verwaltet werden. Eine Nutzung von "Employee Central" ist derzeit nicht gewünscht und somit kein Vertragsgegenstand. Eine Rückschreibung aus dem SFL ins HCM H4/S4 ist derzeit nicht vorgesehen.___
Die Anzahl der durch die Software verwalteten Mitarbeiter und somit zugleich potentiellen Nutzer beträgt zum Vertragsdatum 8.000 Personen.___
Die Anzahl der durch die Software verwalteten Mitarbeiter und somit zugleich potentiellen Nutzer beträgt zum Vertragsdatum 8.000 Personen.
Angebotspreis
Die benötigten neuen Lizenzen wurden direkt vom Hersteller bezogen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.