Beschaffung von sieben Pressmüll-Fahrzeugen aufgeteilt in zwei Lose:Los 1: Ein Drei-Achs Fahrgestell, 26 t zGM., inkl. Pressmüllaufbau und Automatik-Lifter für die Abfuhr von Rest-, Biomüll, Wertstoffe und Los 2: Sechs Drei-Achs Fahrgestelle, 26 t zGM., inkl. Pressmüllaufbau und Automatik-Lifter für die Abfuhr von Papier.
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
Die angegebene Lieferzeit bezieht sich auf die Lieferung des letzten Fahrzeugs der Bestellung.Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 20 und weniger Wochen : 50 Punkte___ 21 bis 32 Wochen: 25 Punkte___ 33 bis 42 Wochen: 15 Punkte___ 43 und mehr Wochen: 0 Punkte
Für das Kriterium können maximal 70 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 35 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 35 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. 14. Vollgarantie und Gewährleistungszeitraum (max. 35 Leistungspunkte)
Vollgarantie (in Summe max. 35 Leistungspunkte) 49 und mehr Monate: 35 Punkte___25 bis 48 Monate: 18 Punkte ___ 12 bis 24 Monate: 10 Punkte ___ weniger als 12 Monate: 0 Punkte ___
Gewährleistung ( max. 35 Leistungspunkte)beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen. 36 und mehr Monate: 35 Punkte ___25 bis 35 Monate: 12 Punkte___ bis 24 Monate: 0 Punkte___
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.1 Kundendienststandort " 15.1 Kundendienststandort (max. 20. Leistungspunkte)Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km: 20 Punkte___über 30 km bis 50 km: 10 Punkte___über 50 km bis 150 km: 5 Punkte ___über 150 km: 0 Punkte___um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
Standortadresse für Los 1:
Standortadresse für Los 2:
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.2 Service und Erreichbarkeit":15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte) Reparaturservice : Beginn vor Ort bzw. bei Reparatur in eigener Werkstatt: Abholung und Beginninnerhalb von 24 Stunden: 20 Punkte___ innerhalb von 48 Stunden: 10 Punkte__über 48 Stunden: 2 Punkte__nicht vorhanden : 0 Punkte__
Kostenloser Hol- und Bring Service im Reparaturfall Ja: 4 Punkte__ Nein: 0 Punkte__
Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mindestens Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr: 4 Punkte ___Geringere tel. Erreichbarkeit: 0 Punkte___
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. ___
Durch die Kundendienstwerkstatt Information über den Reparaturfortgang und die Einsatzfähigkeit für den FolgetagMo-Fr täglich bis 14 Uhr: 5 Punkte___Mo-Fr alle 48 Stunden bis 14 Uhr: 2 Punkte__länger als 48 Stunden: 0 Punkte__
Sämtliche Wartungen und Reparaturen können auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien/ Gewährleistungs- und Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal des Auftraggebers in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja: 5 Punkte__ Nein: 0 Punkte
Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal Ja: 2 Punkte__ Nein: 0 Punkte__
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.3 Ersatzteilversorgung" 15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20. Leistungspunkte)Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind : bis 24 Stunden: 20 Punkte___ zwischen 24 und 48 Stunden: 5 Punkte___über 48 Stunden: 0 Punkte___
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
10.4 EignungsleiheEine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des in Anspruch genommenen Un-ternehmens zu erklären.10.5 NachunternehmenSofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern oder den freiberuflichen Mitarbeitenden entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende E-Mail Adresse zu richten:
rechnungen.umweltbetrieb@bielefeld.de
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRech-nung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
eingang@erechnung.nrw
Als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64.