Unterhalts- und tlw. Sonder- und Ergänzungsreinigung in 13 Objekten der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in 3 Lose, für den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2025 plus Verlängerungsoption von 3 x 12 Monaten
s.o.
Verlängerungsoption von 3 x 12 Monaten
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis.
Die Wertung der kalkulierten produktiven Stunden/täglich orientiert sich am Mittelwert über alle zur Wertung zugelassenen Angebote mit Ausnahme der höchsten und der niedrigsten produktiven Stunden/täglich. Beträgt die Abweichung mehr als +15 % oder -10 % werden keine Punkte vergeben. Die Wertung der angebotenen produktiven Reinigungsstunden der danach wertbaren Angebote entspricht dem Quotienten aus der Zahl der angebotenen täglichen Reinigungsstunden und der am höchsten angebotenen, wertbaren täglichen Reinigungsstunden. Das Ergebnis wird mit 3.000 multipliziert.
Die Wertung der Objektleiterstunden entspricht dem Quotienten aus der Zahl der angebotenen jährlichen Objektleiterstunden des jeweils zu punktenden Angebotes und der am höchsten angebotenen, jährlichen Objektleiterstunden zu dem Los. Das Ergebnis wird mit 1.000 multipliziert.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO) sowie die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 sind einzureichen. Nach besonderer schriftlicher Aufforderung ist innerhalb von 5 Arbeitstagen für jeden Preis je Normalstunde (Stundenverrechnungssatz) der Vordruck "Kalkulation Stundenverrechnungssatz" vollständig ausgefüllt einzureichen. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden mit mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme, Personenschäden mit mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme, Bearbeitungsschäden mit mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme, Allmählichkeitsschäden mit mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme, Umweltschäden mit mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme, Vermögensschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme und Schlüsselverlustschäden mit mind. 125.000 EUR Deckungssumme bestehen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.