Die Anlieferung erfolgt innerhalb von spätestens vier Werktagen nach Auftragserteilung. Die Preisbindung aus dem Angebot gilt für die Vertragslaufzeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2026.
Im Falle der Verlängerungsoption von einmalig 12 Monaten kann der Preis je Los für die ausgeschriebene Leistung einmalig auf Antrag des Auftragnehmers in diesem Zeitraum angepasst werden und gilt dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Der Antrag auf Preisanpassung muss bis spätestens bis zum 5. eines Monats beim Auftraggeber eingegangen sein, damit die beantragte Preisanpassung zum 1. des Folgemonats in Kraft treten kann.
Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10%, die der Auftragnehmer zu tragen hat.
Die Kostensteigerung wird dann um 10% Eigenanteil abgemindert und dementsprechend nur zu 90 % nachvergütet.
Diese Preisanpassung je Los ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Auftragnehmer nachweisen kann, dass sein Zulieferer/sein Hersteller ihm gegenüber, die Preise wirksam erhöht bzw. wirksam ermäßigt hat. Es werden seitens des Auftraggebers alle wirksamen Preisanpassungen, also alle Preissteigerungen bzw. Preissenkungen, in vollem Umfang berücksichtigt, die in dem Zeitraum der Vertragslaufzeit vom 01.03.2025 bis 28.02.2026 angefallen und wirksam geworden sind, bzw. die dem Auftragnehmer durch den Zulieferer/den Hersteller bis 28.02.2026 mit Wirkung für die Zukunft bereits mitgeteilt wurden.
Entsprechende Nachweise zur Preiserhöhungen/Preissenkungen mit Angaben zur Preisanpassung sind mit der schriftlichen Preisanpassungsforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Liegt das Datum der vom Zulieferer/vom Hersteller mitgeteilten Preisanpassung in der Zukunft, so wird die beantragte Preisanpassung auch erst zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Eine rückwirkende Preisanpassung ist nicht möglich.
Eine Prüfung der Preisanpassungsforderung behält sich der Auftraggeber vor.
Der Auftragnehmer erhält eine geänderte Rahmenvereinbarung mit den angepassten Preisen.
§ 17 VOB