Lieferung von einem neuen Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Pressmüllaufbau (4m³) mit Schüttung
Lieferung von einem neuen Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Pressmüllaufbau (4m³) mit Schüttung.
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 43 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
12. Kriterium "Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis":Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
13. Kriterium "Lieferzeit":Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 20 und weniger Wochen : 50 Punkte___ 21 bis 32 Wochen: 25 Punkte___ 33 bis 42 Wochen: 15 Punkte___ 43 und mehr Wochen: 0 Punkte
Für das Kriterium können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. Die Bewertung erfolgt jeweils in den beiden Unterkriterien "Fahrgestell" und "Aufbau". 14. Vollgarantie und Gewährleistungszeitraum (max. 50 Leistungspunkte) Vollgarantie (in Summe max. 25 Leistungspunkte) 49 und mehr Monate: 13 Fahrgestell-Punkte 12 Aufbau-Punkte___37 bis 48 Monate: 10 Fahrgestell-Punkte 10 Aufbau-Punkte___ 25 bis 36 Monate: 8 Fahrgestell-Punkte 8 Aufbau-Punkte___ 12 bis 24 Monate: 6 Fahrgestell-Punkte 6 Aufbau-Punkte___ weniger als 12 Monate: 0 Fahrgestell-Punkte 0 Aufbau-Punkte___
Gewährleistung (in Summe max. 25 Leistungspunkte)beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen. 36 und mehr Monate: 13 Fahrgestell-Punkte 12 Aufbau-Punkte___31 bis 35 Monate: 10 Fahrgestell-Punkte 10 Aufbau-Punkte___ 25 bis 30 Monate: 8 Fahrgestell-Punkte 8 Aufbau-Punkte___ bis 24 Monate: 0 Fahrgestell-Punkte 0 Aufbau-Punkte___
15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte)Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km: 40 Punkte___über 30 km bis 50 km: 35 Punkte___über 50 km bis 100 km: 25 Punkte ___über 100 km bis 150 km: 15 Punkte___über 150 km: 0 Punkte ___um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.2 Service und Erreichbarkeit":15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte) Mobiler Reparaturservice vorhanden: Ja 7 Punkte Nein 0 Punkte___ Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall Ja 4 Punkte Nein 0 Punkte___Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr: 6 Punkte ___Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr: 5 Punkte ___Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr: 4 Punkte ___Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr: 3 Punkte ___Geringere tel. Erreichbarkeit: 0 Punkte___Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. ___Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs: innerhalb von 24 Stunden: 4 Punkte___innerhalb von 48 Stunden: 2 Punkte___über 48 Stunden: 0 Punkte___Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden: 4 Punkte___weiteren 48 Stunden: 2 Punkte ___späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden: 0 Punkte ___Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang: alle 24 Stunden: 4 Punkte___alle 48 Stunden: 2 Punkte___länger als alle 48 Stunden: 0 Punkte___Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja: 4 Punkte / Nein: 0 Punkte___Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt : Ja: 3 Punkte Nein: 0 Punkte ___Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal: Ja : 1 Punkte Nein: 0 Punkte ___Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen: Ja: 3 Punkte Nein :0 Punkte
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte) Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind : bis 24 Stunden: 20 Punkte___ zwischen 24 und 48 Stunden: 10 Punkte___über 48 Stunden: 0 Punkte___
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Berechnung der Leistungspunkte für den Angebotspreis:
500 - (500 * ((Angebotspreis-Bestpreis))/Bestpreis)
10.4 EignungsleiheEine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) von dem in Anspruch genommenen Unter-nehmen zu erklären. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen, in welcher der Eignungsgeber erklärt, dass er mit seinen Kapazitäten für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung steht.
10.5 Nachunternehmen Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende Anschrift zu richten:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Die Betriebsleitung,Eckendorfer Straße 57 Haus A, 33609 Bielefeld.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRech-nung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen struktu-riertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse:
eingang@erechnung.nrw
Als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64.