Lieferung von zwei Geräteträgern inkl. Winterdienstausstattung bestehend aus:Los 1: Ein neuer Geräteträger 12t bis 14t zulässigen Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines Frontanbaumähgerätes Dücker DUA 800 sowie Aufbau und Montage eines Streuautomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst.Los 2: Ein neuer Geräteträger 12t bis 14t zulässigen Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, sowie Aufbau und Montage eines Streuautomaten und eines Schneepflugs für den Winter-dienst.
Lieferung von zwei Geräteträgern inkl. Winterdienstausstattung bestehend aus:Los 1: Ein neuer Geräteträger 12t bis 14t zulässigen Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines Frontanbaumähgerätes Dücker DUA 800 sowie Aufbau und Montage eines Streuautomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst.Los 2: Ein neuer Geräteträger 12t bis 14t zulässigen Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, sowie Aufbau und Montage eines Streuautomaten und eines Schneepflugs für den Winterdienst.
Fahrzeugübernahme/ -auslieferungDem Auftraggeber obliegt, ob er eine Abnahmekontrolle vor Überstellung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller vornimmt. Treten bei dieser Prüfung vor Ort Mängel auf, die nicht sofort nachgebessert werden können, erfolgt eine Übernahme der Fahrgestelle erst am Sitz des Auftraggebers. Die Übernahme des Gesamtfahrzeugs erfolgt nur nach Beseitigung aller eventuell festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen / Dokumentationen am Sitz der Verwaltung des Auftraggebers Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld in 33609 Bielefeld, Eckendorfer Str. 57. Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 30 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Zu bewerten sind hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.
Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden: 20 und weniger Wochen: 50 Punkte 21 bis 23 Wochen: 25 Punkte 24 bis 26 Wochen: 15 Punkte 27 und mehr Wochen: 0 Punkte
Vollgarantie und Gewährleistungszeitraum (max. 50 Leistungspunkte) je Los:Fahrgestell:Vollgarantie (in Summe max. 25 Leistungspunkte je Los) 49 und mehr Monate 9 Punkte37 bis 48 Monate 6 Punkte25 bis 36 Monate 5 Punkte12 bis 24 Monate 4 Punkteweniger als 12 Monate 0 PunkteStreuautomat:49 und mehr Monate 8 Punkte37 bis 48 Monate 6 Punkte25 bis 36 Monate 5 Punkte12 bis 24 Monate 4 Punkteweniger als 12 Monate 0 PunkteSchneepflug:49 und mehr Monate 8 Punkte37 bis 48 Monate 6 Punkte25 bis 36 Monate 5 Punkte12 bis 24 Monate 3 Punkteweniger als 12 Monate 0 PunkteGewährleistung (in Summe max. 25 Leistungspunkte je Los) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen.Fahrgestell:36 und mehr Monate 9 Punkte31 bis 35 Monate 6 Punkte25 bis 30 Monate 4 Punktebis 24 Monate 0 PunkteStreuautomat:36 und mehr Monate 8 Punkte31 bis 35 Monate 6 Punkte25 bis 30 Monate 4 Punktebis 24 Monate 0 PunkteSchneepflug:36 und mehr Monate 8 Punkte31 bis 35 Monate 6 Punkte25 bis 30 Monate 4 Punktebis 24 Monate 0 Punkte
Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte je Los)Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km 40 Punkteüber 30 km bis 50 km 35 Punkte über 50 km bis 100 km 25 Punkteüber 100 km bis 150 km 15 über 150 km 0 Punkteum den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte je Los)Mobiler Reparaturservice vorhanden: Ja 7 Punkte Nein 0 PunkteKostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall: Ja 4 Punkte Nein 0 PunkteTelefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 6 PunkteMo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 5 PunkteMo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 4 PunkteMo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 3 PunkteGeringere tel. Erreichbarkeit 0 PunkteHinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden 4 Punkte innerhalb von 48 Stunden 2 Punkte über 48 Stunden 0 PunkteReparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden 4 Punkteweiteren 48 Stunden 2 Punktespäterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 PunkteInformation seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden 4 Punktealle 48 Stunden 2 Punktelänger als alle 48 Stunden 0 PunkteSämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja 3 Punkte Nein 0 PunkteSämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja 3 Punkte Nein 0 PunkteAngebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal Ja 1 Punkt Nein 0 PunkteBereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen Ja 4 Punkte Nein 0 Punkte
Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los) Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind bis 24 Stunden 20 Punkte zwischen 24 und 48 Stunden 10 Punkte über 48 Stunden 0 Punkte
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipli-ziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote
EignungsleiheEine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des in Anspruch genommenen Unternehmens zu erklären.NachunternehmenSofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizu-fügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern oder den freiberuflichen Mitarbeitenden entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.