Mit den Vertragsarbeiten der Einzelabrufe ist zu beginnen gemäß VOB/B § 5 Abs. 2 (innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung).
Fertigstellung der Vertragsarbeiten der Einzelabrufe:
zügig ohne Unterbrechung.
Gesamtlaufzeit: 12 Monate
Beginn des Rahmenvertrages: 01.12.2024
Ende des Rahmenvertrages: 30.11.2025