Der / die Auftragnehmer*in ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Das Grobkonzept / Angebotskonzept inkl. der Darstellung der geplanten Herangehensweise der Projektumsetzung unter Berücksichtigung des Zeitplans, das Preisblatt sowie die Personalprofile und das Nachunternehmerverzeichnis sind zwingend erforderliche Unterlagen. Sollten diese nicht mit dem Angebot bzw. bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht werden, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.