Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost PLZ 33/32, national und international, PZA und Einschreiben.Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost, PZA und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.03.2026 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate, sie verlängert sich dreimalig um jeweils weitere 12 Monate, wenn die Stadt nicht bis zu vier Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Ablauf der Gesamtlaufzeit von maximal 48 Monaten bzw. mit Erreichen der je Los im Vertrag angegebenen Höchstmenge - je nachdem was früher eintritt - endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Preis
Konzept Zustellzeiten
Konzept Versandspitzen
Konzept Reklamationsmanagement
Konzept Kostenstellenzuordnung
Konzept Nachhaltigkeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 33/32): Postkarte: 200; Standardbrief bis 20 g: 1.234.000; Kompaktbrief bis 50 g: 75.500; Großbrief bis 500 g: 73.000; Maxibrief bis 1000 g: 3.000; Maxibrief bis 2000 g: 2.000; Warensendung bis 1000 g: 150; Warensendung bis 2000 g: 150; Dialogpost Groß bis 500 g: 3.000. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 33/32 und international): Standardbrief bis 20 g: 124.000; Kompaktbrief bis 50 g: 25.500; Großbrief bis 500 g: 24.500; Maxibrief bis 1000 g: 1.000; Maxibrief bis 2000 g: 800; Warensendung bis 1000 g: 50; Warensendung bis 2000 g: 50; Standardbrief international bis 20 g: 14.500; Kompaktbrief international bis 50 g: 300; Großbrief international bis 500 g: 300. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden
Jährlich etwa (Los 3, PZA und Einschreiben): ePZA: 35.000; Einschreiben Übergabe Standard national bis 20 g: 500; Einschreiben Übergabe Kompakt national bis 50 g: 50; Einschreiben Übergabe Groß national bis 500 g: 1.500; Einschreiben Übergabe Maxi national bis 1000 g: 20; Einschreiben Einwurf Standard national bis 20 g: 5.000; Einschreiben Einwurf Kompakt national bis 50 g: 500; Einschreiben Rückschein Standard national bis 20 g: 150; Einschreiben Rückschein Kompakt national bis 50 g: 25; Einschreiben Rückschein Groß national bis 500 g: 250; Einschreiben Rückschein Maxi national bis 1000 g: 20; Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g international: 100; Einschreiben Übergabe Kompakt bis 50 g international: 150; Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g international: 25; Einschreiben Übergabe Maxi bis 1000 g international: 10; Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international: 100; Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g international: 25; Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g international: 10. Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.