Beschaffung von sieben Pressmüll-Fahrzeugen aufgeteilt in zwei Lose: Los 1: Ein Drei-Achs Fahrgestell, 26 t zGM., inkl. Pressmüllaufbau und Automatik-Lifter für die Abfuhr von Rest-, Biomüll, Wertstoffe und Los 2: Sechs Drei-Achs Fahrgestelle, 26 t zGM., inkl. Pressmüllaufbau und Automatik-Lifter für die Abfuhr von Papier.
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
Die angegebene Lieferzeit bezieht sich auf die Lieferung des letzten Fahrzeugs der Bestellung. Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 20 und weniger Wochen : 50 Punkte___ 21 bis 32 Wochen: 25 Punkte___ 33 bis 42 Wochen: 15 Punkte___ 43 und mehr Wochen: 0 Punkte
Für das Kriterium können maximal 70 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 35 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 35 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. 14. Vollgarantie und Gewährleistungszeitraum (max. 35 Leistungspunkte) Vollgarantie (in Summe max. 35 Leistungspunkte) 49 und mehr Monate: 35 Punkte___ 25 bis 48 Monate: 18 Punkte ___ 12 bis 24 Monate: 10 Punkte ___ weniger als 12 Monate: 0 Punkte ___ Gewährleistung ( max. 35 Leistungspunkte) beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen. 36 und mehr Monate: 35 Punkte ___ 25 bis 35 Monate: 12 Punkte___ bis 24 Monate: 0 Punkte___
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.1 Kundendienststandort " 15.1 Kundendienststandort (max. 20. Leistungspunkte) Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km: 20 Punkte___ über 30 km bis 50 km: 10 Punkte___ über 50 km bis 150 km: 5 Punkte ___ über 150 km: 0 Punkte___ um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld Standortadresse für Los 1: Standortadresse für Los 2:
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.2 Service und Erreichbarkeit": 15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte) Reparaturservice : Beginn vor Ort bzw. bei Reparatur in eigener Werkstatt: Abholung und Beginn innerhalb von 24 Stunden: 20 Punkte___ innerhalb von 48 Stunden: 10 Punkte__ über 48 Stunden: 2 Punkte__ nicht vorhanden : 0 Punkte__ Kostenloser Hol- und Bring Service im Reparaturfall Ja: 4 Punkte__ Nein: 0 Punkte__ Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mindestens Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr: 4 Punkte ___ Geringere tel. Erreichbarkeit: 0 Punkte___ Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. ___ Durch die Kundendienstwerkstatt Information über den Reparaturfortgang und die Einsatzfähigkeit für den Folgetag Mo-Fr täglich bis 14 Uhr: 5 Punkte___ Mo-Fr alle 48 Stunden bis 14 Uhr: 2 Punkte__ länger als 48 Stunden: 0 Punkte__ Sämtliche Wartungen und Reparaturen können auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien/ Gewährleistungs- und Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal des Auftraggebers in der eigenen Werkstatt durchgeführt Ja: 5 Punkte__ Nein: 0 Punkte Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal Ja: 2 Punkte__ Nein: 0 Punkte__
Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.3 Ersatzteilversorgung" 15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20. Leistungspunkte) Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind : bis 24 Stunden: 20 Punkte___ zwischen 24 und 48 Stunden: 5 Punkte___ über 48 Stunden: 0 Punkte___
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.