Grüne Kammerratsheide in Bielefeld - städtebaulich-freiraumplanerischer Realisieru...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.11.2025
13.11.2025 10:00 Uhr
27.11.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
indira.bukva@bielefeld.de
+49 521512290
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71410000-5
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Kammerratsheide ist ein grüner Korridor am Rande des Stadtteils Baumheide in Bielefeld. Dieser birgt viele ungenutzte Potenziale, die künftig für die Stadtbevölkerung erlebbar gemacht werden sollen. Im Rahmen des INSEK Baumheide wurde die Entwicklung der Kammerratsheide als wichtiges Schlüsselprojekt für den Stadtteil identifiziert. Bisher ist sie für den Großteil der Bevölkerung schwer zugänglich und wird kaum wahrgenommen. Nun sollen hier nutzbare Freiraumstrukturen und Angebote für die eher sozial schwache Bevölkerung in Baumheide geschaffen werden. Die Betrachtung und Entwicklung der insgesamt 36 ha großen Gesamtfläche wird als große Chance für den Stadtteil und die Stadt Bielefeld gesehen.
Um die weitere Ausgestaltung des Freiraumes zu klären und um eine mit den Zielen der Freiraumentwicklung verträgliche Bebauung zu entwickeln, hat die Stadt Bielefeld den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb ausgelobt. Gesucht wird nach einem innovativen Konzept, das der Komplexität des Planungsraums gerecht wird und seine Potenziale bestmöglich nutzt und zum Vorschein bringt.

Ziel des Wettbewerbs ist eine freiraumplanerische Rahmenplanung für die Kammerratsheide, auf dessen Grundlage weitere Planungsschritte (z.B. Umlegung, Anpassung FNP) und Abstimmungen stattfinden können. Zusätzlich sollen bestimmte Lupenräume näher ausgearbeitet werden, für die eine langfristige Umsetzung vorgesehen ist. Das Wettbewerbsergebnis soll auch als Vorbereitung für formelle Bebauungsplanverfahren dienen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Durchführung eines nicht offenen städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 mit EU-weit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Auswahl von max. 15 Teams (5 gesetzt, 10 über Bewerbungsverfahren).
Nach Abschluss des Wettbewerbs ist ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern zur Vergabe weiterer Planungsleistungen vorgesehen.
Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung der Wettbewerbsbeträge entsprechend der RPW 2013 sowie die Erbringung der n den Auslobungsunterlagen beschriebenen Leistungen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Grüne Kammeratsheide in Bielefeld / Baumheide
33609
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Es werden Verhandlungen mit der/ dem ersten Preisträger geführt.
Gewichtung: 45%

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Die Ausloberschaft behält sich vor, zu den Verhandlungen die Eignungsnachweise zu fordern, die zum Teilnahmewettbewerb per Eigenerklärung eingereicht wurden.
Zusätzlich sind mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren folgende Eignungskriterien zu erfüllen: (1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber (Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger (Landschaftsarchitekten o. Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur) (2) Eigenerklärung zur Berufserfahrung der beschäftigten Berufsträger fest angestellt oder Inhaber (Mindestanforderung: aktuell mind. 1 beschäftigter Berufsträger fest angestellt oder Inhaber mit über 5 Jahren Berufserfahrung in LP 5-8 §39 HOAI und zusätzlich mind. 2 beschäftigte Berufsträger fest angestellt oder Inhaber mit über 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Landschaftsarchitektur. Berufsträger sind Landschaftsarchitekten o. Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur).
Zur Erfüllung der Eignung ist es möglich, sich der Eignungsleihe zu bedienen.

Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 172.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 70.000 Euro (brutto); 2. Preis: 41.000 Euro (brutto); 3. Preis: 27.500 Euro (brutto); Zwei Anerkennungen à: 17.000 Euro (brutto). Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Stadtplanung und der Landschaftsarchitektur.
Zur Findung eines qualitätsvollen Entwurfes für die Planungsaufgabe sollen Lösungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weiten Teilnahmewettbewerb ein nicht-offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 für Teams der Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur ausgelobt werden.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist auf max. 15 beschränkt.
5 Wettbewerbsteilnehmende werden durch die Ausloberschaft gesetzt. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die u. g. Kriterien gleichermaßen, wählt die Ausloberschaft durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.

Mitglieder der Jury:
Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen, Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Basel/Berlin, Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn, Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, René Rheims, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf, Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg, N.N, Bezirksbürgermeister Heepen, N.N., Bezirksbürgermeister Mitte, Claudia Koch, Dezernat 4, Martin Adamski, Dezernat 3, N.N., StEA; STV: Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn, Laura Heuschneider, Landschaftsarchitektin, Rheda-Wiedenbrück, Martin Hoelscher, Stadtplaner, Köln/Detmold, N.N., stellv. Bezirksbürgermeister*in Heepen, N.N., stellv. Bezirksbürgermeister*in Mitte, N.N., Dezernat 4, N.N., Dezernat 3, N.N., stellv. Vorsitz StEA

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Klimaschutz

Im Wettbewerb stehen Klimaresilienz und ökologische Qualität im Fokus.

Anpassung an den Klimawandel:
klimaangepasste Freiraumgestaltung mit Regenwasserrückhaltung, Verschattung und Verdunstungskühlung.

Biodiversität:
naturnahe Freiräume, Pflanzkonzepte und ökologische Vernetzung

Wasser:
Ressourcenschonender Umgang, Versickerungs- und Rückhaltemaßnahmen

Klimaschutz:
Reduzierung von Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Förderung klimafreundlicher Strukturen.

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZLLJV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Auftragsvergabe erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8. VgV).
Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem /der 1. Preisträger*in Verhandlungen eintreten.
Führen die Verhandlungen zu keinem Ergebnis, werden auch die Preisträger*innen des zweiten und dritten Preises zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbieter zu behandeln.

Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet.
Der/die 1. Preisträger*in erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der/die 2. Preisträger*in 30 Wertungspunkte, der/die 3. Preisträger*in 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten.
Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien werden den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmenden mit der Einladung zur Verhandlung genannt.

Die Beauftragung erfolgt über verschiedene Auftraggeber ggf. auch in verschiedenen Leistungsphasen durch städtische Ämter bzw. Tochterunternehmen. Es werden getrennte Verträge für die Fachrichtungen vergeben. Es wird stufenweise beauftragt.
Nachfolgende Aufträge sind vorgesehen:

- Grünordnungsplan für das gesamte Wettbewerbsgebiet oder Planungen bis zur Honorarhöhe eines Grünordnungsplans nach § 24 HOAI für die Leistungsphasen 1-4 in der Honorarzone III

- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg bis LPH 3 für den Lupenraum Städtebau Mittlere Anforderung

- Realisierungsteil Objektplanung Freianlagen stufenweise bis einschließlich LPH 9 § 39 HOAI gemäß Objektliste Freianlagen in der Honorarzone IV Basissatz.

Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem der Preisträger*innen, in der Regel dem oder der Gewinner*in, die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) bis mindestens Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie optional stufenweise bis Leistungsphase 9, zu übertragen.

Des Weiteren sollen notwendige Fachplanungsleistungen, die unmittelbar mit den Freianlagen zusammenhängen, z.B. Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Statik, vom Auftragnehmer (bspw. durch Nachunternehmer) geleistet werden.
Die Erwartungshaltung der Ausloberschaft ist, dass die eingereichten Entwürfe den in der Auslobung genannte Kostenrahmen einhalten.
Zur Einhaltung des Kostenrahmens verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig.

Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/ Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) oder des Merkblatts 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg abzuschließen.

Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach den in der Auslobung festgelegten Kriterien, insbesondere: Einbindung in die stadträumliche Situation, Qualität des freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes, Qualität der städtebaulichen Konzeption, Qualität der Freiraumgestaltung, Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz (inkl. Regenwassermanagement), Funktionale Qualität = Integration der Vorgegebenen Nutzungen / Erfüllung der Rahmenbedingungen / Effizienz der Wegeverbindungen, Nutzungsqualität = qualitative Nutzbarkeit der öffentlichen Bereiche für die Stadtgesellschaft, Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption, Wirtschaftlichkeit

Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Terminschiene:
Veröffentlichung: 14.10.2025; Bewerbungsschluss: 13.11.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 05.12.2025; Einführungskolloquium: 18.12.2025; Abgabe der Planunterlagen: 06.3.2026; Preisgerichtssitzung: 13.5.2026; Verhandlungsgespräche anschließend

Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" u./o. "Stadtplaner*in" (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 250.000 Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Dieser Nachweis ist von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (11) Nachweis von folgenden Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung mit Bescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber akzeptiert.
Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen
- Nachweis einer öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Grünfläche mit einem Anteil an Sport- oder Spielflächen, Neubau oder Erweiterung UND
- Nachweis der Baukosten eines Projekts Objektplanung Freianlagen mit KG 500 mind. 1,8 Mio. Euro netto UND
- Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 2-8 §39 HOAI
Der Nachweis über mehrere Referenzen ist möglich. Die eingereichten Referenzen müssen jünger als 6 Jahre sein (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.10.2019).
(12) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient (13) Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Als Nachweis ist max. ein DIN A3-Blatt mit Darstellung von Plänen und Fotos des Projekts und den geforderten Mindestkriterien der Bewerbung als Anlage beizufügen.
Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Aus allen Bewerbungen werden 10 Teilnehmende und 10 weitere Bewerbungen als Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Das Team muss die Fachdisziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur (Federführung) abdecken. Das Bewerbungsverfahren wird einstufig durchgeführt. Das federführende Planungsbüro benennt bereits zum Teilnahmewettbewerb die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise gemeinschaftlich zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Referenz. Die einzige Ausnahme stellt Punkt (6) "Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung" dar. Dieser ist von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können gemäß §56 VgV nachgefordert werden, sofern es nicht um zwingende Ausschlussgründe handelt und keine unzulässige Nachbesserung erfolgt.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bewerber:innen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere:

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

15
15

1. bgmr, Berlin mit Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
2. Cityförster, Hannover mit urbanegestalt PartGmbB, Köln
3. Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln/Bielefeld mit Bläser Jansen
Partner, Dortmund
4. Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB, Hannover mit studiomauer,
Hannover
5. Franz Reschke, Berlin mit Studio Wessendorf, Berlin

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" und/oder "Stadtplaner/in" oder gleichwertiger Qualifikation entsprechend der geltenden Landesbauordnung. Der Nachweis erfolgt über durch Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in angehört. Die Federführung liegt bei der Landschaftsarchitektur. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe (Sach- und Vermögensschäden: min. 250.000 Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert). Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung oder einer Erklärung erfolgen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis einschlägiger fachlicher Eignung durch Vorlage von Referenzen aus den Bereichen Städtebau und Landschaftsarchitektur.
Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung mit Bescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber akzeptiert.

Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen:
- Nachweis einer öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Grünfläche mit einem Anteil an Sport- oder Spielflächen, Neubau oder Erweiterung UND

- Nachweis der Baukosten eines Projekts Objektplanung Freianlagen mit KG 500 mind. 1,8 Mio. Euro netto UND

- Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 2-8 §39 HOAI.

Der Nachweis über mehrere Referenzen ist möglich.
Die eingereichten Referenzen müssen jünger als 6 Jahre sein (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.10.2019).
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Als Nachweis ist max. ein DIN A3-Blatt mit Darstellung von Plänen und Fotos des Projekts und den geforderten Mindestkriterien der Bewerbung als Anlage beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00