Die Auftragsvergabe erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8. VgV).
Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem /der 1. Preisträger*in Verhandlungen eintreten.
Führen die Verhandlungen zu keinem Ergebnis, werden auch die Preisträger*innen des zweiten und dritten Preises zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbieter zu behandeln.
Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet.
Der/die 1. Preisträger*in erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der/die 2. Preisträger*in 30 Wertungspunkte, der/die 3. Preisträger*in 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten.
Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien werden den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmenden mit der Einladung zur Verhandlung genannt.
Die Beauftragung erfolgt über verschiedene Auftraggeber ggf. auch in verschiedenen Leistungsphasen durch städtische Ämter bzw. Tochterunternehmen. Es werden getrennte Verträge für die Fachrichtungen vergeben. Es wird stufenweise beauftragt.
Nachfolgende Aufträge sind vorgesehen:
- Grünordnungsplan für das gesamte Wettbewerbsgebiet oder Planungen bis zur Honorarhöhe eines Grünordnungsplans nach § 24 HOAI für die Leistungsphasen 1-4 in der Honorarzone III
- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg bis LPH 3 für den Lupenraum Städtebau Mittlere Anforderung
- Realisierungsteil Objektplanung Freianlagen stufenweise bis einschließlich LPH 9 § 39 HOAI gemäß Objektliste Freianlagen in der Honorarzone IV Basissatz.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem der Preisträger*innen, in der Regel dem oder der Gewinner*in, die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) bis mindestens Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sowie optional stufenweise bis Leistungsphase 9, zu übertragen.
Des Weiteren sollen notwendige Fachplanungsleistungen, die unmittelbar mit den Freianlagen zusammenhängen, z.B. Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Statik, vom Auftragnehmer (bspw. durch Nachunternehmer) geleistet werden.
Die Erwartungshaltung der Ausloberschaft ist, dass die eingereichten Entwürfe den in der Auslobung genannte Kostenrahmen einhalten.
Zur Einhaltung des Kostenrahmens verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/ Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) oder des Merkblatts 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg abzuschließen.
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach den in der Auslobung festgelegten Kriterien, insbesondere: Einbindung in die stadträumliche Situation, Qualität des freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes, Qualität der städtebaulichen Konzeption, Qualität der Freiraumgestaltung, Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz (inkl. Regenwassermanagement), Funktionale Qualität = Integration der Vorgegebenen Nutzungen / Erfüllung der Rahmenbedingungen / Effizienz der Wegeverbindungen, Nutzungsqualität = qualitative Nutzbarkeit der öffentlichen Bereiche für die Stadtgesellschaft, Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption, Wirtschaftlichkeit
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Terminschiene:
Veröffentlichung: 14.10.2025; Bewerbungsschluss: 13.11.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 05.12.2025; Einführungskolloquium: 18.12.2025; Abgabe der Planunterlagen: 06.3.2026; Preisgerichtssitzung: 13.5.2026; Verhandlungsgespräche anschließend
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" u./o. "Stadtplaner*in" (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 250.000 Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Dieser Nachweis ist von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (11) Nachweis von folgenden Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung mit Bescheinigung vom vorherigen Arbeitgeber akzeptiert.
Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen
- Nachweis einer öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Grünfläche mit einem Anteil an Sport- oder Spielflächen, Neubau oder Erweiterung UND
- Nachweis der Baukosten eines Projekts Objektplanung Freianlagen mit KG 500 mind. 1,8 Mio. Euro netto UND
- Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 2-8 §39 HOAI
Der Nachweis über mehrere Referenzen ist möglich. Die eingereichten Referenzen müssen jünger als 6 Jahre sein (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.10.2019).
(12) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient (13) Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Als Nachweis ist max. ein DIN A3-Blatt mit Darstellung von Plänen und Fotos des Projekts und den geforderten Mindestkriterien der Bewerbung als Anlage beizufügen.
Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Aus allen Bewerbungen werden 10 Teilnehmende und 10 weitere Bewerbungen als Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Das Team muss die Fachdisziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur (Federführung) abdecken. Das Bewerbungsverfahren wird einstufig durchgeführt. Das federführende Planungsbüro benennt bereits zum Teilnahmewettbewerb die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise gemeinschaftlich zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Referenz. Die einzige Ausnahme stellt Punkt (6) "Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung" dar. Dieser ist von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.