Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des Bieters zu den wesentlichen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten (abgeschlossenen), vergleichbaren Leistungen. (mindestens 3 abgeschlossene Leistungen, Formblatt 124 oder Präqualifikation) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen. (Formblatt 124 oder Präqualifikation). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben. Die für die Leistung zuständige Person ist zu benennen.
Sonstiges
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage enthaltenen Formblätter oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer bis zum Submissions- / Einreichungstermin noch nicht überschritten haben.
Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer und ggf. ein Passwort müssen angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.