Vergabe von Planungsleistungen zur Freiraumplanung nach HOAI §§ 38 ff.Zunächst: Leistungsphasen 1 2 § 39 HOAI, VorplanungOptional: Leistungsphasen 3 § 39 HOAI, Entwurfsplanung
Im Zuge der Umsetzung des Grünkonzeptes der Stadt Greven und des ISEK beabsichtigt die Stadt Greven nun, eine konkrete Entwurfsplanung für den zukunftsfähigen und ökologischen Ausbau eines Parks z wischen den städtischen Emsauen, dem Hallenbad Greven und dem Münsterdamm. Die Neugestaltung des Emsparks soll dabei den Leitlinien des Projektsteckbriefs M02 Emspark desGrünkonzeptes entsprechen.Ein wichtiger Bestandteil ist dabei, den Grevener Beach als wiederkehrende Großveranstaltung, bereits etablierte Parkstrukturen und das Hallenbad mit seiner Parkplatzinfrastruktur in die Entwurfsplanung miteinzubeziehen, ebenso wie die Verkehrstangente zwischen Bahnhof und Grevener Innenstadt.Bei der Planung sind die wichtigsten Aspekte:- die Neugestaltung und Aufwertung der Grünstrukturen unter Beachtung eines Erhalts schützenswerter Elemente und Bereiche,- die Entwicklung von Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten unter Beachtung der funktionalen Erfordernisse (u. a. Radverkehr),- die Berücksichtigung etablierter Strukturen wie den Grevener Beach, das bereits bestehende BMX-Gelände und das Hallenbad mit der zugehörigen Parkplatzinfrastruktur im Süden des Gebiets, sowie- die Berücksichtigung der baulichen Qualitäten und Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld.Als nächster Schritt ist nun eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und vorzulegen. Im weiteren Verfahren soll en dann die Schritte zur konkreten Detailplanung und Ausführung folgen.
Das günstigste Angebot erhält 160 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach folgender Formel linear interpoliert:P= 160 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis)*160 / niedrigster Preis)Dabei steht P für die Punktzahl des zu bewertenden Angebots.
Für das Konzept sind maximal 16 Punkte zu vergeben. Grundlage sind die in Punkt 3. formulierten Aufgabenbeschreibungen und Zielvorstellungen mit anteiligen Punktvergaben. Für die Erfüllung der Anforderungen werden Punkte von 0 bis 4 nach dem invertierten Schulnotensystem vergeben. Die Verrechnung mit der Gewichtung wird anschließend nach folgendem Prinzip durchgeführt:Bewertung = Punktzahl * Gewichtungsfaktor
Als Referenz werden erbrachte Leistungen des Auftragnehmers bzw. ggf. in Arbeitsgemeinschaft oder Untervergabe mit Dritten in vergleichbaren, abgeschlossenen Projekten im Bereich Freiraumplanung berücksichtigt und nach Anzahl und Vergleichbarkeit bewertet. Die Bewertung der vorgelegten Referenzen erfolgt u.a. nach der Anzahl. Der Abschluss der jeweiligen Projekte muss zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.04.2025 liegen. Die Bewertung der vorgelegten Referenzen erfolgt u.a. nach der Anzahl. Der Abschluss der jeweiligen Projekte muss zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.04.202 5 liegen.Bewertungsschlüssel:- mehr als 7 Referenzen: 4 Punkte- 5 bis 6 Referenzen: 3 Punkte- 3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte- 1 bis 2 Referenzen: 1 PunktFür die Berechnung der Bewertung wird die erreichte Punktzahl anschließend mit dem Gewichtungsfaktor 8 multipliziert.Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen in Bezug auf das geforderte Aufgabenspektrum, die Situation des betroffenen Umfeldes und die Größe des betreffenden Geländes wird wie folgt bewertet: VergleichbaresAufgabenspektrum: Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 5Vergleichbare Umfeldsituation Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 4Vergleichbare Geländegröße Maximale Punktzahl 4 Gewichtung 3Für die Erfüllung der Anforderungen werden Punkte von 0 bis 4 nach dem invertierten Schulnotensystem vergeben.
Leistungsphasen 3 § 39 HOAI, Entwurfsplanung
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.